Erschienen in:
01.02.2016 | Übersichten
Besondere Rehabilitationsverfahren der berufsgenossenschaftlichen Kliniken
Das Reha-Konzept des Klinikverbundes der gesetzlichen Unfallversicherung e. V.
verfasst von:
Dr. Stefan Simmel
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 2/2016
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Zusammenfassung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen von Arbeitsunfällen zu beseitigen bzw. eine Verschlimmerung zu verhüten. Hierfür wurden in den letzten Jahrzehnten besondere Verfahren entwickelt, wie die berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) oder die erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP). Im Jahr 2012 wurden diese Komplexbehandlungen um die arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR) ergänzt. Bei komplexen Verletzungen und verzögerten Heilverläufen stoßen diese Verfahren jedoch an ihre Grenzen. Die berufsgenossenschaftlichen (BG-)Unfallkliniken des Klinikverbundes der gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (KUV) bieten weitere spezialisierte Rehabilitationsmaßnahmen an, um eine optimale nahtlose Rehabilitation Schwerverletzter gewährleisten zu können. Im Rahmen der komplexen stationären Rehabilitation (KSR) werden neben einem über das BGSW-Maß hinausgehenden Therapieumfang auch umfangreiche diagnostische Abklärungen und pflegerische Leistungen angeboten. Dem Rehabilitationsteam steht die Infrastruktur der BG-Klinik zur Verfügung, und es hält einen engen Kontakt zum Reha-Management des Unfallversicherungsträgers. Neben der KSR bieten integrierte besondere Reha-Verfahren wie die Neurorehabilitation bei schwer Schädel-Hirn-Verletzten oder die Behandlung nach Rückenmarkverletzung bei bestimmten Diagnosen oder Fallschwere erweiterte rehabilitative Möglichkeiten „aus einer Hand“ auch bei komplexen Fällen. Weitere spezielle Reha-Verfahren wie die tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR) und die Schmerzrehabilitation stellen sicher, dass das DGU (Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie)-Phasenmodell der Traumarehabilitation umgesetzt wird. Dieses sieht einen frühen Beginn bereits im Rahmen der Akutbehandlung als sog. Frührehabilitation vor. Nach einer postakuten spezialisierten Rehabilitation sind häufig weiterführende Angebote erforderlich, um die Folgen schwerer Unfälle zu lindern.