Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch für medizinische Eingriffe bei Minderjährigen: Wenn sie einwilligungsfähig sind, bleiben die Eltern außen vor. Ein Kriterienkatalog hilft, die Einsichtsfähigkeit im Einzelfall zu beurteilen.
12.06.2014 | HNO | Online-Artikel
Medizinrecht