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12.06.2014 | HNO | Online-Artikel

Medizinrecht

Einsichtsfähige Minderjährige gelten als mündige Patienten

verfasst von: Angelika Bauer-Delto

Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch für medizinische Eingriffe bei Minderjährigen: Wenn sie einwilligungsfähig sind, bleiben die Eltern außen vor. Ein Kriterienkatalog hilft, die Einsichtsfähigkeit im Einzelfall zu beurteilen.  

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