Erschienen in:
25.04.2015 | Panorama
Strukturen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
DGP betont Notwendigkeit der bundesweiten Vereinheitlichung
verfasst von:
Doris Berger
Erschienen in:
Schmerzmedizin
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Ausgabe 2/2015
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Auszug
_ Besonders in ländlichen Regionen fehle es an qualifizierter ambulanter Versorgung von Schwerkranken, heißt es in in einer Pressemitteilung der Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) vom 25. März dieses Jahres. Da Konzepte und Verträge zur ambulanten Palliativversorgung so heterogen seien, unterscheide sich die Qualität und Quantität der Versorgung von Schwerkranken je nach Wohnort. Die DGP begrüße daher das im aktuellen Gesetzentwurf formulierte Ziel, durch Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung ein flächendeckendes Angebot in ganz Deutschland zu verwirklichen. Besonders für den Ausbau im ländlichen Bereich seien die im Gesetzentwurf vorgesehenen Schiedsverfahren für die SAPV-Versorgungsverträge hilfreich. Die DGP unterstütze auch den Ausbau der vergüteten Leistungen in der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV). Neben der Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen sollten auch Koordinationsleistungen sowie weitere Leistungen, insbesondere der Pflege in der AAPV finanziert werden. Alle Bestrebungen, die zu einer besseren Vernetzung aller Akteure im Bereich der ambulanten Palliativversorgung führen, seien ein Fortschritt, so die DGP. Für innovative Versorgungsstrukturen sei es gerade in ländlichen Regionen notwendig, Modellprojekte zu initiieren, zu finanzieren und zu evaluieren. Es fehle noch an tragfähigen Konzepten, wie Berufsgruppen, z.B. Sozialarbeiter, Physiotherapeuten, Psychologen oder Seelsorger, strukturell in SAPV-Teams zu verankern sind. SAPV-Teams müssten zur Qualitätssicherung verpflichtet werden. Das Nationale Hospiz- und Palliativregister stelle hierfür ein geeignetes Medium dar. Die Kosten der Registeranbindung sollten durch die Kostenträger übernommen werden. …