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23.05.2022 | Online-Artikel

Die erste S2k-Leitlinie zur Lasertherapie der Haut

Seit 7. März 2022 ist sie endlich online verfügbar, die erste S2k-Leitlinie zur Lasertherapie der Haut. Dabei werden verschiedene Lasertypen differenziert, indikationsbezogene Empfehlungen zur Nachbehandlung gegeben, wobei Dexpanthenol-haltige Externa wie Bepanthen® Wund- und Heilsalbe empfohlen werden. Das beruht auf den Ergebnissen einer klinischen Studie, die die Vorteile bei der Nachbehandlung einer ablativen Lasertherapie gegenüber der bisher präferierten Vaseline gezeigt hat [1, 2].

Warum wurde die Leitlinie aufgelegt? Hintergrund war die Debatte im Rahmen der NiSV1, dass das Lasern an der Haut mit einer erheblichen Frequenz von Nebenwirkungen assoziiert ist. Die Leitlinie soll dazu beitragen, den Einsatz von Lasern an der Haut sicherer, effizienter und nebenwirkungsärmer zu definieren [1].

DDG als federführende Fachgesellschaft

Federführende Fachgesellschaft bei der Erstellung der neuen Leitlinie war die Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG), des Weiteren die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e.V. (DGPRÄC), die Deutsche Gesellschaft für Lasermedizin (DGLM), der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) und die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft e.V. (DDL). Leitlinienkoordinatoren waren Professor Dr. med. Uwe Paasch und Professor Dr. med. Alexander Nast [1]. 

Ablative vs. nicht ablative Laser

Das erste Kapitel der neuen Leitlinie enthält eine Einleitung zur Technik und dem klinischen Einsatz von Lasern. Darin werden auch die verschiedenen Lasersysteme differenziert: So führen ablative Laser zur Ablation epidermaler Anteile und der oberen dermalen Areale – es entsteht eine Wundfläche. Als ablative Laser nennt die Leitlinie CO2-Laser sowie Erbium:YAG-Laser. Nicht ablative Laser adressieren unter der Hautoberfläche gelegene Hautstrukturen wie z.B. Pigmente, Gefäße oder Haarwurzeln. Nicht ablative Laser sind z.B. Neodym:YAG-Laser, Rubinlaser und Farbstofflaser. Sie verursachen im Gegensatz zu den ablativen Lasern keine Wunden auf der Haut, sondern können u.a. zu Rötungen und Schwellungen führen. [1].

Nachbehandlung nach ablativer Lasertherapie

Kapitel 1 geht außerdem auf mögliche Risiken der einzelnen Laser sowie auf die Nachbehandlung der Haut nach einer Lasertherapie ein: Nach einer nicht ablativen Lasertherapie steht dabei die Kühlung z.B. durch Kühlpacks oder feuchte Tücher im Vordergrund [1]. 

Als Strategie nach einer ablativen Lasertherapie sieht die Leitlinie den Schutz vor Infektionen und freien Radikalen, eine Modulation der Entzündung, die Unterstützung der Zellproliferation und Beschleunigung der Migration sowie eine Förderung des Remodelling vor. Antiseptika sollten nur bei infektionsgefährdeten Wunden zum Einsatz kommen und topische Antibiotika aufgrund des allergenen Potenzials und der Möglichkeit der Entwicklung bakterieller Resistenzen sehr zurückhaltend angewendet werden [1]. 

Zur Nachbehandlung nach einer ablativen Lasertherapie wurde früher weiße Vaseline verwendet. Die neue Leitlinie weist nun darauf hin, dass Vergleichsstudien Vorteile für andere topische postoperative Optionen zeigen. So führte z.B. in einer klinischen Studie ein Dexpanthenol-haltiges Externum zu einem signifikant schnelleren Wundverschluss als Vaseline, insbesondere in der ersten Phase der Wundheilung (Tag 1-5). Auch das kosmetische Ergebnis demonstrierte positive Effekte der Dexpanthenol-haltigen Salbe in der postoperativen Wundversorgung [1]. Durchgeführt wurde die in der Leitlinie zitierte Studie mit der Dexpanthenol-haltigen Bepanthen® Wund- und Heilsalbe [2].

Umfangreiche Detailinformationen zum indikationsbezogenen Lasereinsatz

Herzstück der Leitlinie ist Kapitel 2, das umfangreiche detaillierte indikationsbezogene Empfehlungen gibt. Allgemein wird empfohlen, bei der Laserbehandlung pigmentierter Hautveränderungen besondere Vorsicht walten zu lassen, da es durch eine nicht indizierte Lasertherapie zu einer verzögerten oder erschwerten Diagnosestellung maligner Hautveränderungen kommen kann [1]. Anschließend wird für jedes Einsatzgebiet – darunter beispielsweise Lentigines, Tätowierungen, Teleangiektasien, Hypertrichosen, Narben und aktinische Keratosen – Empfehlungen bzw. Bewertungen zum Einsatz der in der jeweiligen Indikation verfügbaren Laser abgegeben. Kapitel 3 enthält regulatorische Hinweise [1].
 


1 NiSV: Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Literatur

[1] S2k-Leitlinie Lasertherapie der Haut, AWMF-Registernummer 013-095, 2022; verfügbar unter: https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/013-095l_S2k_Lasertherapie-der-Haut_2022-03.pdf; Zugriff: 10.3.2022
[2] Heise R et al. Cutan Ocul Toxicol 2019; 38: 274-78


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