Erschienen in:
01.11.2014 | Originalien
Dokumentationsqualität histopathologischer Befundberichte von Prostatastanzbiopsien
Eine Momentaufnahme
verfasst von:
Prof. Dr. S. Biesterfeld
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 11/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Für die individuelle Therapieempfehlung bei Patienten mit Prostatakarzinom ist die möglichst standardisierte Befundung von Prostatastanzbiopsien durch die Pathologie von großer Bedeutung. Hierfür wurden Kriterien entwickelt, die in der S3-Leitlinie für Prostatakarzinome und in einer gemeinsamen Anleitung des Bundesverbandes Deutscher Pathologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie (DGP) als Empfehlungen formuliert sind. In der hier vorliegenden Arbeit wurden Befunde von tumorpositiven Prostatastanzbiopsien, erhoben an verschiedenen Instituten in Deutschland, ausschließlich daraufhin untersucht, inwieweit sie auf die empfohlenen Parameter Bezug nehmen.
Material und Methode
Zur Verfügung standen Befunde von 91 Patienten mit einem mittleren Alter von 65,3 Jahren, von denen Proben aus im Mittel 9,3 separaten Regionen der Prostata übersandt worden waren. Alle diagnostizierten Tumoren entsprachen einem Adenokarzinom vom Standardtyp nach WHO, welches in durchschnittlich 2,5 Stanzregionen abgebildet war. Die Befundung erfolgte an HE-gefärbten Stufenschnitten, in 11 Fällen (12,1 %) ergänzt um Sonderfärbungen und in 40 Fällen (44,0 %) um immunhistochemische Färbungen. Die Länge der Stanzen war in 88 Fällen dokumentiert (96,7 %), der Tumoranteil ebenfalls in 88 Fällen. Angaben zum Tumorstadium wurden in 16 Fällen gemacht (17,6 %).
Ergebnisse
Das Gleason-Grading war in allen 91 Fällen angegeben, wobei in einem Fall explizit das alte Gleason-Grading angewandt wurde, in den übrigen das modifizierte Gleason-Grading. Die vergebenen Gleason-Scores (GS) reichten von 4–10, wobei 8 Fälle als GS ≤ 5, 46 als GS 6, 27 als GS 7 und 10 als GS > 7 eingestuft wurden. Von 45 Fällen mit mehreren positiven Stanzen wurden 38 einheitlich (84,4 %) gradiert; 6 der 7 uneinheitlich gradierten Fälle umfassten einen GS von 6 bzw. 7, der 7. GS-Werte von 6–9. In 64 Fällen (70,3 %) wurde ergänzend das konventionelle dreigliederige WHO-Grading (n = 42) bzw. das Helpap-Grading (n = 22) hinzugenommen. Mit dem Gleason-Grading und dem aus ihm abgeleiteten UICC-Grading erwiesen sich die anderen beiden Grading-Verfahren als hoch korreliert (χ2-Test: p < 0,001), obwohl in Einzelfällen überraschende Zuordnungen gewählt wurden.
Schlussfolgerung
Insgesamt zeigte sich als einziger gravierenderer Mangel, dass in 3 Fällen (3,3 %) keine Angaben zur geschätzten Tumorausdehnung in den tumorpositiven Stanzen gemacht wurden, da diese Angabe für Therapieentscheidungen, insbesondere bei der Wahl einer Active-Surveillance-Strategie, wesentlich sein kann. Relativ viele Fälle wurden mit einem GS ≤ 5 versehen, dessen Vergabe beim modifizierten Gleason-Grading nicht empfohlen wird. Ferner lässt die Übersetzung des GS in die anderen beiden verwendeten Gradingformen erkennen, dass sich die biologische Bewertung des GS zwischen verschiedenen Instituten recht deutlich unterscheidet. Zusammenfassend enthalten die Befunde der Pathologen aber in aller Regel die für eine leitliniengerechte therapeutische Entscheidungsfindung notwendigen Parameter, so dass sie von Ausnahmen abgesehen als umfassend und vollständig gelten können.