Erschienen in:
01.02.2016 | übersichten
Drei Jahre Psychotherapeutenverfahren der Gesetzlichen Unfallversicherung
Eine Zwischenbilanz
verfasst von:
Claudia Drechsel-Schlund, Dirk Scholtysik
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 2/2016
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Zusammenfassung
Die gesetzliche Unfallversicherung hat 2012 das neue Psychotherapeutenverfahren eingeführt. Ziele dieses Verfahrens sind die frühzeitige und adäquate Versorgung von Versicherten mit unfallbedingten psychischen Störungen. Das Kooperationsnetzwerk ist interdisziplinär ausgerichtet und umfasst ambulante Psychotherapeuten. Die Einführung des Screeningverfahrens FAUST für alle Schwerstverletzten in den Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken zum 01.01.2016 soll helfen, Risikopatienten noch frühzeitiger zu erkennen und einer adäquaten psychologischen Versorgung zuzuführen.