Ärzte wie auch Apotheker unterliegen bei Zuweisungen strengen Regeln des Gesetzgebers und aus dem Berufsrecht. Der BGH hat jetzt neue Gestaltungsspielräume geschaffen.
23.03.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Ärzte wie auch Apotheker unterliegen bei Zuweisungen strengen Regeln des Gesetzgebers und aus dem Berufsrecht. Der BGH hat jetzt neue Gestaltungsspielräume geschaffen.