Skip to main content
Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit 4/2016

18.12.2015 | Übersichten

Erste Erfahrungen mit dem neuen stationären Heilverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Aktueller Stand der Umsetzung im Landesverband Südwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV)

verfasst von: Olaf Ernst

Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit | Sonderheft 4/2016

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Zum 01.01.2013 sind in der gesetzlichen Unfallversicherung die neuen Anforderungen an Krankenhäuser für die Beteiligung am stationären Durchgangsarztverfahren (DAV), am Verletzungsartenverfahren (VAV) und am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) in Kraft getreten. Zeitgleich wurde das Verletzungsartenverzeichnis einschließlich der Erläuterung neu gefasst und nach Verletzungen für das VAV und SAV untergliedert. Mit diesen Maßnahmen wurde das bisherige zweistufige stationäre Heilverfahren (DAV/VAV) – zeitversetzt zum 01.01.2014 – um eine dritte stationäre Behandlungsstufe (SAV) erweitert. Der Landesverband Südwest der DGUV prüft seit dem 01.01.2013, ob die bisher am DAV und VAV beteiligten Krankenhäuser die nuen Anforderungen erfüllen. Für das neue SAV hat der Landesverband Südwest die hierzu erforderlichen Strukturen aufgebaut und 11 Krankenhäuser beteiligt. Bei 39 Krankenhäusern ist seit dem 01.01.2013 jeweils eine Änderung im Status in den stationären Heilverfahren eingetreten. Die Prüfung der Krankenhäuser hinsichtlich der neuen Anforderungen wird bis spätestens 31.12.2017 abgeschlossen sein.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2013) VAV-Anforderungen in der Fassung vom 01.01.2013, Nr. 4.4.4, DGUV, Berlin Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2013) VAV-Anforderungen in der Fassung vom 01.01.2013, Nr. 4.4.4, DGUV, Berlin
Metadaten
Titel
Erste Erfahrungen mit dem neuen stationären Heilverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Aktueller Stand der Umsetzung im Landesverband Südwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV)
verfasst von
Olaf Ernst
Publikationsdatum
18.12.2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Trauma und Berufskrankheit / Ausgabe Sonderheft 4/2016
Print ISSN: 1436-6274
Elektronische ISSN: 1436-6282
DOI
https://doi.org/10.1007/s10039-015-0112-7

Weitere Artikel der Sonderheft 4/2016

Trauma und Berufskrankheit 4/2016 Zur Ausgabe

Arthropedia

Grundlagenwissen der Arthroskopie und Gelenkchirurgie. Erweitert durch Fallbeispiele, Videos und Abbildungen. 
» Jetzt entdecken

Proximale Humerusfraktur: Auch 100-Jährige operieren?

01.05.2024 DCK 2024 Kongressbericht

Mit dem demographischen Wandel versorgt auch die Chirurgie immer mehr betagte Menschen. Von Entwicklungen wie Fast-Track können auch ältere Menschen profitieren und bei proximaler Humerusfraktur können selbst manche 100-Jährige noch sicher operiert werden.

Sind Frauen die fähigeren Ärzte?

30.04.2024 Gendermedizin Nachrichten

Patienten, die von Ärztinnen behandelt werden, dürfen offenbar auf bessere Therapieergebnisse hoffen als Patienten von Ärzten. Besonders gilt das offenbar für weibliche Kranke, wie eine Studie zeigt.

Notfall-TEP der Hüfte ist auch bei 90-Jährigen machbar

26.04.2024 Hüft-TEP Nachrichten

Ob bei einer Notfalloperation nach Schenkelhalsfraktur eine Hemiarthroplastik oder eine totale Endoprothese (TEP) eingebaut wird, sollte nicht allein vom Alter der Patientinnen und Patienten abhängen. Auch über 90-Jährige können von der TEP profitieren.

Arthroskopie kann Knieprothese nicht hinauszögern

25.04.2024 Gonarthrose Nachrichten

Ein arthroskopischer Eingriff bei Kniearthrose macht im Hinblick darauf, ob und wann ein Gelenkersatz fällig wird, offenbar keinen Unterschied.

Update Orthopädie und Unfallchirurgie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.