Erschienen in:
01.05.2014 | Außer der Reihe
Erweiterter RAS-Mutationsstatus
Neue Erfordernisse bei der molekularpathologischen Analyse des metastasierten kolorektalen Karzinoms
verfasst von:
Prof. M. Dietel, G. Baretton, H.E. Gabbert, A. Jung, M. Kloor, S.T. Liffers, H. Kreipe, K.L. Schäfer, P. Schirmacher, C. Sers, W. Schlake, T. Kirchner
Erschienen in:
Die Onkologie
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Ausgabe 5/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die wichtigsten, für das metastasierte kolorektale Karzinom (mKRK) bislang zugelassenen zielgerichteten Substanzen sind Cetuximab (Erbitux®) und Panitumumab (Vectibix®), beides Antikörper gegen den „epidermal growth factor receptor“ (EGFR oder ErbB1, Anti-EGFR-Klasse). Für beide Substanzen galt bis Mitte 2013, dass vor der Therapie der Mutationsstatus im Exon 2 des Onkogens Kirsten-RAS (KRAS Exon 2) analysiert werden musste, da eine Mutation in diesem Exon als negativer prädiktiver Marker für ein Ansprechen auf die Therapie identifiziert worden war. Daraus folgte, dass nur Tumoren ohne Mutation (Wildtyp, WT) mit Anti-EGFR-Klasse-Antikörpern behandelt werden durften. Aktuell wurden die Patienten aus den Zulassungsstudien auch auf Mutationen in den anderen Exons der KRAS- und NRAS-Onkogene untersucht. Daraus ergaben sich neue Erkenntnisse.
Neue Zulassungsbestimmungen und deren Konsequenzen
Die EMA hat als europäisches Zulassungsgremium auf Basis dieser Daten den therapeutischen Einsatz des Antikörpers Panitumumab im Sommer 2013 und den von Cetuximab im November 2013 ausschließlich für Patienten genehmigt, deren Tumoren auf das Vorliegen einer Mutation im KRAS-Gen, Exons 2–4, und im NRAS-Gen, Exons 2–4, negativ getestet wurden. Liegen keine Mutationen vor, ist also eine „RAS-Wildtyp“-Konstellation gegeben, dürfen Patienten mit metastasiertem kolorektalem Karzinom mit der Substanz behandelt werden. Da die Mutationsanalyse an histologisch charakterisiertem Tumorgewebe durchgeführt werden muss, kommt der Pathologie eine zentrale Rolle in der erweiterten RAS-Mutationsanalyse und damit der Prädiktion des Therapieansprechens zu.
Schlussfolgerung
Die deutsche Pathologie hält ein flächendeckendes und in seiner Qualität mit den notwendigen Maßnahmen gesichertes molekulares Analyseverfahren vor, das von den Zulassungsbehörden für den Einsatz von Antikörpern der Anti-EGFR Klasse gefordert wird.