Erschienen in:
01.07.2014 | Leitthema
Fahrtauglichkeit bei affektiven Störungen und unter Psychopharmaka
verfasst von:
Prof. Dr. G. Laux, A. Brunnauer
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 7/2014
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Zusammenfassung
Die Datenlage bezüglich Fahrtauglichkeit und Unfallrisiken depressiver Patienten ist insgesamt dünn und von einer Reihe methodischer Probleme gekennzeichnet. Bei akuten, schweren Depressionen ist ebenso wie in manischen Phasen keine Fahrtauglichkeit gegeben, unter regelmäßigen Facharztkontrollen kann nach Remission für Gruppe 1 (Pkw) und Gruppe 2 (Lkw) von Fahreignung ausgegangen werden. Studien zur Frage der Auswirkungen von Psychopharmaka auf psychomotorische und kognitive Leistungen klinischer Populationen existieren nur vereinzelt, bezogen auf die Frage der Fahrtüchtigkeit liegen bislang erste Ergebnisse von naturalistischen Patienten-Samples vor. Nach negativen Akuteffekten zeigen erfolgreich mit Antidepressiva behandelte Patienten in Fahrtauglichkeitstests günstigere Ergebnisse als unbehandelte Depressive. Etwa 17 % der remittierten bipolaren Patienten sind als nicht fahrtüchtig einzuschätzen und etwa 27 % der mit Antipsychotika behandelten schizophrenen Patienten zum Zeitpunkt der Entlassung aus stationärer Behandlung. Unter neueren selektiven Antidepressiva und atypischen Antipsychotika weisen Patienten zumeist bessere Ergebnisse als z. B. unter trizyklischen Antidepressiva auf. Benzodiazepin erhöhen vor allem in Abhängigkeit von Dosierung und Halbwertszeit das Verkehrsunfallrisiko deutlich, ebenso frei verkäufliche Antihistaminika der 1. Generation. Methylphenidat zeigt bei jungen ADHS-Patienten einen eindeutigen günstigen Effekt auf die Fahrtauglichkeit. Die große interindividuelle Variabilität weist auf die Notwendigkeit einer individuellen Bewertung der Fahrtauglichkeit unter Berücksichtigung der psychopathologischen Leitsymptomatik, Krankheitsverlauf, Persönlichkeitsfaktoren, Attitüden sowie möglicher Kompensationsfaktoren hin.