Erschienen in:
01.10.2014 | Originalien
Gesichtsfelddefekte nach epilepsiechirurgischen Eingriffen
Bedeutung für die Fahrerlaubnis
verfasst von:
Dr. F. Beisse, W.A. Lagrèze, J. Schmitz, A. Schulze-Bonhage
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 10/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Bei medikamentös nicht einstellbaren Anfallsleiden sind epilepsiechirurgische Eingriffe eine effektive Therapieoption. Hierbei sind Läsionen der Sehbahn oft unvermeidbar. Die resultierenden Gesichtsfeldausfälle können den Anforderungen an das Sehvermögen für die Fahrerlaubnis entgegenstehen.
Methoden
In dieser monozentrischen Studie wurden retrospektiv Goldmann-Perimetrie-Befunde von 135 am Temporallappen vorgenommenen epilepsiechirurgischen Eingriffen ausgewertet. Die Daten wurden im Licht der aktuellen und vorausgehenden rechtlichen Bestimmungen zur Fahrerlaubnis betrachtet.
Ergebnisse
Insgesamt 64 % der Eingriffe hatten Gesichtsfeldausfälle zur Folge. Die Hälfte der postoperativen Gesichtsfeldbefunde erfüllte nicht die Kriterien für das Führen eines Pkw, 56 % scheiterten an denen für das Führen eines Lkw.
Diskussion
Ein hoher Anteil der epilepsiechirurgischen Eingriffe dieser Studie hatte Gesichtsfeldausfälle zur Folge, die nach den in Deutschland geltenden verkehrsrechtlichen Anforderungen einem Wiedererlangen der Fahrerlaubnis entgegenstanden. Hierbei waren in allen Fällen Defekte des Gesichtsfeldzentrums ausschlaggebend. Die in der letzten Verordnungsnovelle vorgenommene Lockerung der Anforderungen (für das Pkw-Führen müssen statt 30° nur noch die zentralen 20° frei von binokularen Ausfällen sein) bedeutet für das untersuchte Kollektiv, dass 6 % mehr als vorher die Kriterien erreichten.