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Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit 3/2005

01.08.2005 | Begutachtung

Grenzen der medizinischen Zusammenhangsbegutachtung am Beispiel des distalen Bizepssehnenrisses

verfasst von: Dr. jur. J. Schürmann

Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit | Ausgabe 3/2005

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Zusammenfassung

Im Verwaltungsverfahren beim Eingang eines D-Arzt-Berichts mit dem Befund „Bizepssehnenriss“ treten inzwischen gehäuft durch ungenaue Hergangsbeschreibungen und übereilte medizinische Befundfeststellungen erhebliche Bearbeitungsprobleme auf. Dies führt zu einer unnötigen Verschleppung der Entscheidung und u. U. zu einer Vielzahl von medizinischen Gutachten und Stellungnahmen zu ein und demselben Fall und schließlich zu gerichtlichen Entscheidungen. Aus diesem Grund ist dringend eine Aufgaben zuweisende Vorgabe für den qualitätsgesicherten Verfahrensablauf durch die Verwaltung für die als Behandler oder Gutachter beteiligten Ärzte erforderlich: Die medizinische und das Verwaltungsverfahren leitende Erstweichenstellung trifft der erstbehandelnde Arzt. Aus diesen Erstangaben zum Hergang ergeben sich die nächsten Schritte für die BG-Verwaltung zur Abklärung, ob wirklich ein „Unfall“ (§8 Abs. 1 SGB VII) eingetreten ist. Dazu werden die Diagnose/der Befund z. B. histologisch validiert, parallel finden die technische Ermittlung und Bewertung des Ereignisablaufs statt. Die BG-Verwaltung sammelt all diese Informationen und Berichte, die dann als Anknüpfungstatsachen für das weitere Verfahren hinsichtlich des Hergangs und des Befunds verbindlich sind. Die Notwendigkeit der Vorgabe wird anhand eines Beispielfalls illustriert.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Heitemeyer U (1993) Wesentliche Teilursächlichkeit. Thrombose 1993: 149 Heitemeyer U (1993) Wesentliche Teilursächlichkeit. Thrombose 1993: 149
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Zurück zum Zitat LSG Rheinland-Pfalz (2005) Urteil AZ: L3U254/04 v. 19.04.2005. LSG Rheinland-Pfalz, S 9 LSG Rheinland-Pfalz (2005) Urteil AZ: L3U254/04 v. 19.04.2005. LSG Rheinland-Pfalz, S 9
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Zurück zum Zitat Ludolph E (2005) Bizepssehnenschaden. In: Ludolph E, Lehmann R, Schürmann J (Hrsg) Kursbuch der ärztlichen Begutachtung. Ecomed, Landsberg, Kap VI-1.2.2, S 11,15 Ludolph E (2005) Bizepssehnenschaden. In: Ludolph E, Lehmann R, Schürmann J (Hrsg) Kursbuch der ärztlichen Begutachtung. Ecomed, Landsberg, Kap VI-1.2.2, S 11,15
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Zurück zum Zitat Ludolph E (2005) Bizepssehnenschaden. In: Ludolph E, Lehmann R, Schürmann J (Hrsg) Kursbuch der ärztlichen Begutachtung. Ecomed, Landsberg, Kap VI-1.2.2, S 6,11 Ludolph E (2005) Bizepssehnenschaden. In: Ludolph E, Lehmann R, Schürmann J (Hrsg) Kursbuch der ärztlichen Begutachtung. Ecomed, Landsberg, Kap VI-1.2.2, S 6,11
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Zurück zum Zitat Schönberger A, Mehrtens G, Valentin H (2003) Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl. Schmidt, Berlin, S 49 ff, 501 Schönberger A, Mehrtens G, Valentin H (2003) Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl. Schmidt, Berlin, S 49 ff, 501
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Zurück zum Zitat Schürmann J (2005) Feststellungsverfahren. In: Ludolph E, Lehmann R, Schürmann J (Hrsg) Kursbuch der ärztlichen Begutachtung. Ecomed, Landsberg, Kap III-1.13, S 3 Schürmann J (2005) Feststellungsverfahren. In: Ludolph E, Lehmann R, Schürmann J (Hrsg) Kursbuch der ärztlichen Begutachtung. Ecomed, Landsberg, Kap III-1.13, S 3
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Zurück zum Zitat Spier R, Leuftink D, Japtok HJ (2001) Arzt & BG. Kempner, Eppingen, S 287 Spier R, Leuftink D, Japtok HJ (2001) Arzt & BG. Kempner, Eppingen, S 287
Metadaten
Titel
Grenzen der medizinischen Zusammenhangsbegutachtung am Beispiel des distalen Bizepssehnenrisses
verfasst von
Dr. jur. J. Schürmann
Publikationsdatum
01.08.2005
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Trauma und Berufskrankheit / Ausgabe 3/2005
Print ISSN: 1436-6274
Elektronische ISSN: 1436-6282
DOI
https://doi.org/10.1007/s10039-005-1030-x

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