Erschienen in:
01.03.2014 | Leitthema
Hygiene in der Dialyse
Was muss beachtet werden?
verfasst von:
Prof. Dr. M. Girndt
Erschienen in:
Die Nephrologie
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Ausgabe 2/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Vor der Einführung strikter Hygienemaßnahmen kam es in Dialyseeinrichtungen zu schwerwiegenden Ausbrüchen viraler Hepatitiden. Gefäßzugänge und extrakorporale Bluttherapie sowie die immunologische Abwehrschwäche Nierenkranker führen dazu, dass die Anforderungen an die Hygiene besonders hoch sind. Gleichzeitig wird die Dialyse überwiegend als ambulante Behandlung durchgeführt, sodass die Hygienemaßnahmen der stationären Krankenversorgung nur bedingt durchführbar sind.
Ziel
Zusammenstellung von praktisch wichtigen Aspekten der Hygiene zur Unterstützung der gesetzeskonformen und rationalen Organisation in ambulanten Dialysezentren.
Material und Methoden
Auswertung von Gesetzen (Infektionsschutzgesetz) und Normen (Hygieneverordnungen der Länder, Arbeitsschutzregeln, DIN-Normen) sowie kritische Wertung ausgewählter Publikationen zu praktisch wichtigen Fragen für Dialyseeinrichtungen.
Ergebnisse
Dialyseeinrichtungen sind zur Erstellung eines Hygieneplans verpflichtet, in dem die Vorgehensweise zur Einhaltung der Hygienevorschriften niedergelegt ist. Zusätzlich sind die Zuständigkeiten und Qualifikationen des Personals in der Einrichtung zu beschreiben. Darüber hinaus ist es notwendig, standardisierte Vorgehensweisen zu erarbeiten, wie bei der Behandlung von Patienten vorzugehen ist, die mit chronischen Virusinfektionen wie Hepatitis B oder C oder HIV infiziert sind oder eine Kolonisation mit bakteriellen Erregern mit problematischem antibiotischen Resistenzprofil aufweisen.
Diskussion
Die deutsche Rechtsprechung geht davon aus, dass hygienische Risiken in der Medizin voll beherrschbar sind. Die Hygiene in Behandlungseinrichtungen wird durch die zuständigen Behörden eng überwacht, die Haftungsrisiken sind erheblich. Daher ist es besonders wichtig, unter dem Aspekt sowohl der Behandlungsqualität für den Patienten als auch der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen exakt die notwendigen Vorgehensweisen zu definieren und umzusetzen.