Erschienen in:
04.04.2016 | GenoGyn_Nachrichten
Hygiene in der Praxis: ein Fall für Profis
verfasst von:
Dr. med. Edgar Leißling
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
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Ausgabe 2/2016
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Auszug
Ob angemeldet oder plötzlich und unerwartet im laufenden Praxisbetrieb: Das Infektionsschutzgesetz schränkt die Grundrechte des Praxisinhabers dahingehend ein, dass er Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt zu dulden hat. Sie erfolgen meist anlassbezogen, zum Beispiel aufgrund einer Patientenbeschwerde, und machen deutlich, dass die Hygiene in der Praxis schnell zur Stolperfalle geraten kann. Fündig werden die Kontrolleure meistens. …