Zusammenfassung
Klinisches Risikomanagement hat die aktive Erhebung und Eliminierung von Risiken bei der Patientenbehandlung zum Ziel. Es intendiert letztlich eine Optimierung der Behandlungsqualität, womit auch eine Reduzierung forensischer Risiken verbunden sein soll. Rechtliche Maßgaben bieten ohnehin fundamentale Parameter, um einen anzustrebenden „Soll-Zustand“ adäquater Struktur- und Prozessqualität im Behandlungsregime zu beschreiben. Dies betrifft die Gewährleistung einer Patientenbehandlung unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht – d. h. gemäß medizinischen Standard bzw. im Ergebnis mit Facharztqualität – begleitet von gehöriger Aufklärung. Zudem bedarf es der adäquaten Dokumentation – auch zur Vermeidung zivilprozessualer Beweislastnachteile. Sämtliches kann sich nur auf der Basis sorgfaltspflichtgerechter Organisation effektuieren. Diese bedarf im Sinne sog. Sekundärorganisation regelkreisartiger Überprüfung, wozu ein adäquates Risikomanagement zu etablieren ist (vgl. § 135a SGB V).