04.04.2016 | Medizin aktuell
Juristische Fragestellungen in der Gynäkologie: Tipps der Rechtsexperten
Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 2/2016
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Es gibt Unklarheiten in der Kooperation von Frauenärzten und Hebammen. Medizinanwältin Claudia Halstrick aus München stellte klar:-
Die Komplexziffer GOP 01770 EBM verlangt vom Frauenarzt die vollständige Leistungserbringung nach den Mutterschaftsrichtlinien (Untersuchungen und Beratungen alle vier Wochen, in den letzten zwei Monaten alle zwei Wochen).
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Die Mutterschaftsrichtlinien verlangen von der Hebamme ebenfalls die Einhaltung der Leistungs- und Zeitintervalle.
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Für beide gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, die Abrechnung der entsprechenden Ziffern für die Schwangerenvorsorge durch beide Leistungserbringer ist nicht möglich.
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Möglich ist aber das Delegieren von Leistungen, dazu ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich.