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Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit 1/2013

01.04.2013 | Übersichten

Konventionelles Röntgen für Unfallchirurgen/Orthopäden

verfasst von: Dr. A. Goldmann

Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit | Sonderheft 1/2013

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Zusammenfassung

Die Röntgendiagnostik ist in den Weiterbildungsordnungen der meisten – nicht aller – Landesärztekammern nicht mehr Inhalt der Weiterbildung für den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Meist wird nur noch der Nachweis des Weiterbildungsinhalts intraoperative radiologische Befundkontrolle gefordert, zudem wurde in der Weiterbildungsordnung die Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik Skelett eingeführt (Zusatzbezeichnung Röntgendiagnostik Skelett). Insgesamt ist die aktuelle Weiterbildungssituation in der Röntgendiagnostik für Unfallchirurgen/Orthopäden unerfreulich, denn in der ambulanten Praxis erschwert die dadurch oft notwendig werdende Überweisung des Patienten zu einem Radiologen dessen rasche Versorgung. Um dieses Problem zu lösen, sollten auch Orthopäden/Unfallchirurgen dafür Sorge tragen, dass bei Neugestaltungen der Weiterbildungsordnung und der Röntgenverordnung Wege gefunden werden, die den Zugang zum Röntgen nicht unnötig einschränken.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (2010) (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 25.06.2010. Bundesärztekammer, Berlin Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (2010) (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 25.06.2010. Bundesärztekammer, Berlin
2.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Arbeit und Soziales (1991) Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz im Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin vom 1. Juli 1991 (Auszug – Teile für Ärzte), 8. und 9. Bek. des BMA vom 01.05.1990 (BArbBI 9/1990:67) und vom 01.07.1991 (BArbBI 9/1991:88). Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin Bundesministerium für Arbeit und Soziales (1991) Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz im Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin vom 1. Juli 1991 (Auszug – Teile für Ärzte), 8. und 9. Bek. des BMA vom 01.05.1990 (BArbBI 9/1990:67) und vom 01.07.1991 (BArbBI 9/1991:88). Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin
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Zurück zum Zitat Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) (1987) Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV). Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Berlin Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) (1987) Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV). Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Berlin
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Zurück zum Zitat Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) (2005) Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Berlin Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) (2005) Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22. Dezember 2005. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Berlin
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Zurück zum Zitat Kassenärztliche Bundesvereinigung (1993) Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie) vom 10. Februar 1993 in der ab 01.10.2009 geltenden Fassung (Anlage zum BMV [3] und EKV [3]). Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin Kassenärztliche Bundesvereinigung (1993) Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie) vom 10. Februar 1993 in der ab 01.10.2009 geltenden Fassung (Anlage zum BMV [3] und EKV [3]). Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
6.
Zurück zum Zitat Landesärztekammer Bayern (2004/2009) Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Bayern vom 24. April 2004, in der Fassung des Beschlusses vom 11. Oktober 2009. Landesärztekammer Bayern, München Landesärztekammer Bayern (2004/2009) Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Bayern vom 24. April 2004, in der Fassung des Beschlusses vom 11. Oktober 2009. Landesärztekammer Bayern, München
7.
Zurück zum Zitat Landesärztekammer Berlin (2010) Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Berlin, am 18. Februar und am 16. Juni 2004 beschlossen, zuletzt geändert durch den 8. Nachtrag vom 23. September 2009, in Kraft getreten am 13.03.2010. Landesärztekammer Berlin, Berlin Landesärztekammer Berlin (2010) Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Berlin, am 18. Februar und am 16. Juni 2004 beschlossen, zuletzt geändert durch den 8. Nachtrag vom 23. September 2009, in Kraft getreten am 13.03.2010. Landesärztekammer Berlin, Berlin
8.
Zurück zum Zitat Landesärztekammer Thüringen (2011) Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen vom 14. Juli 2011. Landesärztekammer Thüringen, Jena Landesärztekammer Thüringen (2011) Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen vom 14. Juli 2011. Landesärztekammer Thüringen, Jena
Metadaten
Titel
Konventionelles Röntgen für Unfallchirurgen/Orthopäden
verfasst von
Dr. A. Goldmann
Publikationsdatum
01.04.2013
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Trauma und Berufskrankheit / Ausgabe Sonderheft 1/2013
Print ISSN: 1436-6274
Elektronische ISSN: 1436-6282
DOI
https://doi.org/10.1007/s10039-012-1879-4

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