Erschienen in:
01.04.2013 | Übersichten
Konventionelles Röntgen für Unfallchirurgen/Orthopäden
verfasst von:
Dr. A. Goldmann
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 1/2013
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Zusammenfassung
Die Röntgendiagnostik ist in den Weiterbildungsordnungen der meisten – nicht aller – Landesärztekammern nicht mehr Inhalt der Weiterbildung für den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Meist wird nur noch der Nachweis des Weiterbildungsinhalts intraoperative radiologische Befundkontrolle gefordert, zudem wurde in der Weiterbildungsordnung die Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik Skelett eingeführt (Zusatzbezeichnung Röntgendiagnostik Skelett). Insgesamt ist die aktuelle Weiterbildungssituation in der Röntgendiagnostik für Unfallchirurgen/Orthopäden unerfreulich, denn in der ambulanten Praxis erschwert die dadurch oft notwendig werdende Überweisung des Patienten zu einem Radiologen dessen rasche Versorgung. Um dieses Problem zu lösen, sollten auch Orthopäden/Unfallchirurgen dafür Sorge tragen, dass bei Neugestaltungen der Weiterbildungsordnung und der Röntgenverordnung Wege gefunden werden, die den Zugang zum Röntgen nicht unnötig einschränken.