Erschienen in:
01.11.2004 | Originalien
Lebensbedrohende Komplikationen nach plastischem Tracheostomaverschluss
Welche stationäre Aufenthaltsdauer ist aus klinischer und forensischer Sicht erforderlich?
verfasst von:
Dr. S. Wenzel, C. Sagowski, W. Kehrl, C. Hessler, F. U. Metternich
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 11/2004
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Zusammenfassung
Hintergrund
Der plastische Tracheostomaverschluss stellt eine prinzipiell sichere operative Methode mit seltener, aber potenziell vital bedrohlicher Dyspnoe dar. Vor dem Hintergrund angestrebter kürzerer Liegezeiten und Verlagerung operativer Leistungen in den ambulanten Bereich sollte die medizinisch notwendige stationäre Aufenthaltsdauer für diesen Eingriff bestimmt werden.
Methode
Ausmaß, zeitliche Häufung und therapeutische Maßnahmen bei Auftreten der Komplikation Dyspnoe nach plastischem Tracheostomaverschluss wurde anhand von 98 konsekutiv operierten Patienten retrospektiv untersucht. Als weiterer Parameter wurden Wundheilungsstörungen, die chirurgische Maßnahmen zur Folge hatten, analysiert.
Ergebnisse
Therapiebedürftige Dyspnoen entwickelten 17% der Patienten (17/98), 10% (10/98) bis zum 3. postoperativen Tag, 2% (2/98) am 6. postoperativen Tag und 5% (5/98) zwischen dem dem 17. und 92. postoperativen Tag. 13% der Patienten (13/98) mussten aufgrund von Wundheilungsstörungen chirurgisch therapiert werden, 11% (11/98) bis zum 3. postoperativen Tag.
Schlussfolgerung
Zum Erfassen des Hauptanteils der z. T. vital bedrohlichen Komplikationen nach plastischem Tracheostomaverschluss ist ein stationärer Aufenthalt von mindestens 3 postoperativen Tagen erforderlich.