Erschienen in:
01.02.2014 | Leitthema
Patientenrechtegesetz
Konsequenzen für die ärztliche Heilbehandlung
verfasst von:
Prof. Dr. Dr. K. Ulsenheimer
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 2/2014
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Zusammenfassung
Mit der Begründung, dass das durch zahllose Einzelentscheidungen geprägte Behandlungs- und Arzthaftungsrecht mangelnde Transparenz und Verlässlichkeit aufweise, wurde dieses 2013 in Form des Patientenrechtegesetzes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kodifiziert. Durch Klarheit und „Rechtstransparenz“ sollten die „bereits heute bestehenden umfangreichen Rechte der Patientinnen und Patienten“ gestärkt und in ihrer tatsächlichen „Durchsetzung“ verbessert werden. Dass diese Zielsetzung mit den neuen Gesetzesbestimmungen erreicht wird, darf bezweifelt werden. Statt mehr Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit besteht nun in vielen Punkten erheblicher Auslegungsbedarf, der Gerichte und Rechtsanwälte über Jahre beschäftigen wird. Darüber hinaus ist eine weitere Bürokratisierung der Medizin mit dem Zwang der Erfüllung neuer Formalitäten in Klinik und Praxis festzustellen. Nachstehend werden die wichtigsten Bestimmungen für den Arzt dargestellt und erläutert. Aus Raumgründen und im Hinblick auf die Leserschaft wird hierbei auf eine subtile rechtliche Analyse der Vorschriften verzichtet.