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Erschienen in: Der Chirurg 9/2013

01.09.2013 | Chirurgie und Recht

Gegenwärtige rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Nutzung von Biobanken

Teil 1: Rechtsgrundlagen

verfasst von: Prof. Dr. J. Haier, LL.M.

Erschienen in: Die Chirurgie | Ausgabe 9/2013

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Zusammenfassung

Forschungsbiomaterialbanken (Biobanken) sind Einrichtungen, die Proben menschlicher Körpersubstanzen (Zellen, Gewebe, Körperflüssigkeiten und deren Isolate) sammeln, aufbereiten, personen-, gesundheits- und fragestellungsbezogene Daten des Spenders speichern und Proben sowie Daten in geeigneter Form für Forschungszwecke verknüpfen und zur Verfügung stellen. Die für den Betrieb und die Nutzung von Biobanken geltenden rechtlichen Normen sind vielschichtig und bedürfen teilweise einer Abwägung der Rechtsgüter.
Fußnoten
1
Nahezu jede Form von Entnahme ist ein Eingriff in die körperliche Integrität, die nach § 1 Heilpraktikergesetz die Erlaubnis zur Durchführung der Heilkunde voraussetzt. Da ein Arztvorbehalt außerhalb der Kostenerstattung im SGB nicht ausdrücklich gesetzlich definiert ist, darf de jure die Entnahme von Biomaterialien auch von Heilpraktikern vorgenommen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Heilpraktiker den weiteren Pflichten insbesondere an die sachgerechte Aufklärung nicht gerecht werden und daher dem Spender gegenüber nicht als verantwortlich für die Probengewinnung auftreten können. Für zahnärztliche Maßnahmen gilt der Arztvorbehalt nach § 1 Zahnheilkundegesetz.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Gegenwärtige rechtliche Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Nutzung von Biobanken
Teil 1: Rechtsgrundlagen
verfasst von
Prof. Dr. J. Haier, LL.M.
Publikationsdatum
01.09.2013
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Die Chirurgie / Ausgabe 9/2013
Print ISSN: 2731-6971
Elektronische ISSN: 2731-698X
DOI
https://doi.org/10.1007/s00104-013-2606-9

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