Versicherungsmakler müssen bei ihren Kunden erfragen, wie weit deren Tätigkeitsspektrum reicht, um eine darauf hin zugeschnittene Betriebshaftpflichtversicherung vermitteln zu können. Das geht aus einem BGH-Urteil hervor, das einen Schaden in einer Dialysepraxis betraf.
27.04.2014 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel