01.03.2018 | In Kürze
NEUES DATENSCHUTZRECHT
Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 3/2018
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Auswirkungen für Zahnärzte-- Ab dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar für Deutschland als Mitgliedsstaat der EU. In diesem Zusammenhang hat der deutsche Gesetzgeber auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschaffen, das zeitgleich mit der DSGVO in Kraft tritt. Was bedeutet das für Zahnarztpraxen? Das neue wie das alte Datenschutzrecht regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten. Und dieser findet alltäglich auch bei den unterschiedlichsten Abläufen in einer Zahnarztpraxis statt, so beispielsweise:-
bei der Kommunikation per Telefon, Fax und E-Mail,
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der Führung von Personalakten,
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der Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Abrechnung oder
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dem Internetauftritt, vor allem bei einem interaktiven Angebot (z. B. Newsletter, Kontaktformulare).