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Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 3/2018

01.03.2018 | In Kürze

NEUES DATENSCHUTZRECHT

verfasst von: ML

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 3/2018

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Auszug

Auswirkungen für Zahnärzte-- Ab dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar für Deutschland als Mitgliedsstaat der EU. In diesem Zusammenhang hat der deutsche Gesetzgeber auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschaffen, das zeitgleich mit der DSGVO in Kraft tritt. Was bedeutet das für Zahnarztpraxen? Das neue wie das alte Datenschutzrecht regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten. Und dieser findet alltäglich auch bei den unterschiedlichsten Abläufen in einer Zahnarztpraxis statt, so beispielsweise:
  • bei der Kommunikation per Telefon, Fax und E-Mail,
  • der Führung von Personalakten,
  • der Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Abrechnung oder
  • dem Internetauftritt, vor allem bei einem interaktiven Angebot (z. B. Newsletter, Kontaktformulare).
Metadaten
Titel
NEUES DATENSCHUTZRECHT
verfasst von
ML
Publikationsdatum
01.03.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 3/2018
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-018-7179-z

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