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Erschienen in: NeuroTransmitter 2/2015

17.02.2015 | Die Verbände informieren_Gesundheitspolitische Nachrichten

ZUSATZPAUSCHALE FÜR DIE BESUCHSBEREITSCHAFT ENTFÄLLT

Notfalldienst schlechter bewertet

verfasst von: gc

Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 2/2015

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Auszug

Mit dem 1. Januar 2015 wurden die Zusatzpauschalen für die Besuchsbereitschaft im Notfalldienst (01211, 01215, 01217 und 01219) gestrichen. Diese Zusatzpauschalen hatten die Notfallpauschalen im organisierten Notfalldienst im Honorar verbessert. Die Streichung dieser Ziffern wurde vom Bundessozialgericht erzwungen. Denn für Nicht-Vertragsärzte (in der Regel Notfalldienst leistende Krankenhausärzte) waren diese Zusatzpauschalen für die Besuchsbereitschaft nicht berechnungsfähig. Hier wollte das Bundessozialgericht (BSG) eine Gleichbehandlung herstellen. Dies führte letztendlich zu einer Streichung der Zusatzpauschalen für alle Notfalldienst Leistenden durch den Bewertungsausschuss. Als Kompensationsversuch wurde eine Differenzierung der eigentlichen Notfallpauschale in eine Pauschale für den Tagdienst (01210, 7.00 bis 19.00 Uhr) und eine Pauschale für den Nachtdienst (01212, 19.00 bis 7.00 Uhr) vorgenommen. …
Metadaten
Titel
ZUSATZPAUSCHALE FÜR DIE BESUCHSBEREITSCHAFT ENTFÄLLT
Notfalldienst schlechter bewertet
verfasst von
gc
Publikationsdatum
17.02.2015
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
NeuroTransmitter / Ausgabe 2/2015
Print ISSN: 1436-123X
Elektronische ISSN: 2196-6397
DOI
https://doi.org/10.1007/s15016-015-0556-9

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