Erschienen in:
06.06.2023 | Patientenverfügung | Konsensuspapiere
Vorausverfügungen in der Pädiatrie
Strukturierte, rechtlich fundierte Vorausverfügungen für Akutsituationen
verfasst von:
Dr. med. G. Rellensmann, MAE, C. Hasan, A. Beissenhirtz, H. Hauch, Y. Hülsheger, S. Nolte-Buchholtz, S. Brenner, F. Hoffmann, B. Zernikow, T. Gutmann
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 8/2023
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Zusammenfassung
Hintergrund
Vorausverfügungen können auch in der Pädiatrie sinnvoll sein, damit in Akutsituationen, in denen der Patientenvertreter nicht befragt werden kann, die Präferenzen eines Patienten bzw. seiner Vertreter verlässlich dokumentiert sind und beachtet werden.
Fragestellung
Erarbeitung rechtlich reflektierter Formulare für pädiatrische Vorausverfügungen.
Material und Methode
In einem mehrstufigen Prozess mit Nutzerbefragung, medizinischer Expertenrunde sowie juristischer Überarbeitung wurde die diesbezügliche Empfehlung deutscher Fachgesellschaften aus dem Jahre 2009 erneuert.
Ergebnisse
Wenn in einer erwartbaren Notfallsituation mehrere Behandlungsoptionen vertretbar sind, sollten der Patient bzw. seine Vertreter hierüber aufgeklärt und das Angebot einer Vorausverfügung gemacht werden. Für drei juristisch zu unterscheidende Szenarien wurden Formblätter entwickelt und die Nutzung in einem Begleittext erläutert. Aufklärungsadressat sind bei einwilligungsunfähigen Minderjährigen die sorgeberechtigten Eltern (oder ausnahmsweise ein Vormund), bei einwilligungsfähigen Minderjährigen diese selbst, vorzugsweise zusammen mit den sorgeberechtigten Eltern, bei einwilligungsunfähigen, betreuten Volljährigen deren Betreuer bzw. Bevollmächtigte. Wann immer möglich, sollten Vorausverfügungen Teil einer übergeordneten vorausschauenden Versorgungsplanung (Advance Care Planning) sein.
Schlussfolgerung
Für pädiatrische Vorausverfügungen stehen einheitliche, juristisch reflektierte Formulare und ein Begleittext zu ihrer Nutzung zur Verfügung.