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Erschienen in: Monatsschrift Kinderheilkunde 4/2015

01.04.2015 | Konsensuspapiere

Patientenverfügungen von Minderjährigen

Stellungnahme der Kommission für ethische Fragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin

verfasst von: Prof. Dr. M. Gahr, Kommission für ethische Fragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin

Erschienen in: Monatsschrift Kinderheilkunde | Ausgabe 4/2015

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Zusammenfassung

Die derzeitige deutsche Gesetzeslage erkennt die Rechtsverbindlichkeit einer schriftlichen Patientenverfügung nur an, wenn deren Verfasser volljährig ist. Diese starre Altersgrenze ist verfehlt und widerspricht dem Sinn und Zweck der Patientenverfügung. In den Nachbarländern Deutschlands wird stattdessen zu Recht nur die Einsichtsfähigkeit vorausgesetzt und auf ein Mindestalter verzichtet. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) fordert daher den Gesetzgeber auf, diesen gesetzgeberischen Fehler alsbald zu korrigieren. Dieser ist dadurch entstanden, dass aufgrund unüberbrückbarer Meinungsverschiedenheiten kein Patientenverfügungsgesetz zustande kam, sondern die Bestimmungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsgesetz eingefügt wurden, das in anderen Zusammenhängen Volljährigkeit vorsieht. Schon heute sind aktuell geäußerte Behandlungsverfügungen einwilligungsfähiger Minderjähriger zu respektieren. Bei Minderjährigen, die als Einwilligungsfähige eine antizipierte Behandlungsentscheidung getroffen haben, kommt es aus rechtlicher und ethischer Sicht grundsätzlich vorrangig auf diese Entscheidung an.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 5. Dezember 1958. BGHZ 29, 33 ff Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 5. Dezember 1958. BGHZ 29, 33 ff
2.
Zurück zum Zitat Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 17. März 2003: NJW 1588 Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 17. März 2003: NJW 1588
3.
Zurück zum Zitat Deutscher Bundestag zur Patientenverfügung: Bundestagsdrucksache BT-Drs. 16/8442, S 12 Deutscher Bundestag zur Patientenverfügung: Bundestagsdrucksache BT-Drs. 16/8442, S 12
4.
Zurück zum Zitat Österreichisches Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungsgesetz – PatVG) vom 01. Juni 2006, BGBl. I Nr. 55/2006, hier: § 3 Österreichisches Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungsgesetz – PatVG) vom 01. Juni 2006, BGBl. I Nr. 55/2006, hier: § 3
5.
Zurück zum Zitat Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (2009) Patientenverfügungen. Medizinisch-ethische Richtlinien und Empfehlungen. Vom Senat der SAMW am 19. Mai 2009 genehmigt und zum 1.1.2013 angepasst, S 14. http://www.samw.ch/de/Ethik/Patientenverfuegung.html Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (2009) Patientenverfügungen. Medizinisch-ethische Richtlinien und Empfehlungen. Vom Senat der SAMW am 19. Mai 2009 genehmigt und zum 1.1.2013 angepasst, S 14. http://​www.​samw.​ch/​de/​Ethik/​Patientenverfueg​ung.​html
Metadaten
Titel
Patientenverfügungen von Minderjährigen
Stellungnahme der Kommission für ethische Fragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin
verfasst von
Prof. Dr. M. Gahr
Kommission für ethische Fragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin
Publikationsdatum
01.04.2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Monatsschrift Kinderheilkunde / Ausgabe 4/2015
Print ISSN: 0026-9298
Elektronische ISSN: 1433-0474
DOI
https://doi.org/10.1007/s00112-015-3336-5

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