07.03.2013 | Praxis konkret
Samenspender bleiben nicht mehr anonym
Reproduktionsmedizin
Erschienen in: DNP – Die Neurologie & Psychiatrie | Ausgabe 3/2013
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Seit 2007 schreibt deutsches und EU-Recht vor, dass die Daten von Samenspendern 30 Jahre lang aufgehoben und rückverfolgbar sein müssen. Anonymität war den Samenspendern sicher, auch davor schon. Jetzt gibt es ein aktuelles Urteil, dass die Schweigepflicht des Arztes aushebelt.