Erschienen in:
01.02.2016 | Blitzlicht
Schweigepflicht im Maßregelvollzug
verfasst von:
Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 1/2016
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Auszug
In den 1990er Jahren kam ein Jurist im Gesundheitsministerium des Freistaates Sachsen auf die Idee, aus Gründen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht seien die Jahresstellungnahmen der Kliniken des Maßregelvollzugs an die Staatsanwaltschaft nur noch zulässig, wenn der Patient dazu seine Einwilligung erklärt habe. Es gab sofort, auch vom Verfasser, die Gegenrede, dies sei falsch, eine strafrechtliche Freiheitsentziehung müsse auf klarer Informationsgrundlage gerichtlich kontrollierbar sein. Sie war folgenlos: Was eine Behörde verfügt hat, ist in der Welt und nur mühsam wieder zu vertreiben. …