Erschienen in:
01.11.2011 | Übersichten
Stationäre Heilverfahren aus ärztlicher Sicht
Sicht der für die Berufsgenossenschaften tätigen Ärzte
verfasst von:
Prof. Dr. F. Bonnaire, Verband der für die Berufsgenossenschaften tätigen Ärzte
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 1/2011
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Zusammenfassung
Die künftige Struktur der stationären Heilverfahren in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sieht ein an die Systematik des TraumaNetzwerkD DGU (DGU: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie) angepasstes 3-stufiges System vor: unfallchirurgische Basisversorgung, Versorgung von Verletzungen des VAV-Katalogs (VAV: Verletzungsartenverfahren) sowie von Fällen mit besonders hohem Versorgungsaufwand. Neben der Akutversorgung soll auch die Rehabilitation eine bedarfsgerechte Zuweisungssteuerung erfahren, wobei der Verzahnung der Versorgungssektoren eine wichtige Rolle zukommt. Durch Einführung eines Qualitätssicherungssystems, Bedarfsorientierung und vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen soll die Qualität der Versorgung optimiert werden. Die Forderungen der DGUV werden vom Verband der für die BG tätigen Ärzte als grundsätzlich sinnvoll und nachvollziehbar angesehen, müssen jedoch eine entsprechende Stärkung der Position der Durchgangsärzte am Krankenhaus nach sich ziehen. Das größte Konfliktpotenzial zwischen DGUV und Ärzten liegt nicht in der Nachvollziehbarkeit der erhobenen Forderungen nach Qualitätssicherung und flächendeckender Versorgung, sondern in deren Umsetzbarkeit.