Erschienen in:
01.02.2005 | Leitthema
Syphilis auf dem Vormarsch
Neues Meldeverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz
verfasst von:
Dr. O. Hamouda, U. Marcus
Erschienen in:
Die Dermatologie
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Ausgabe 2/2005
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Zusammenfassung
Mit In-Kraft-Treten des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden Nachweise von einigen Krankheitserregern direkt nichtnamentlich an das Robert Koch-Institut gemeldet. Diese Meldepflicht bezieht sich u. a. auf den Nachweis von Treponema pallidum und HIV. Meldepflichtig sind die Leiter der Einrichtungen, an denen die Erregerdiagnostik durchgeführt wurde, in der Regel Labore. Um alle benötigten Informationen für die Meldung zu erhalten, ist der Arzt, der das Material zur Diagnose eingeschickt hat, verpflichtet, den Meldepflichtigen (Laborleiter) zu unterstützen. Die Meldung wird mit allen bekannten Informationen vom Labor (Meldepflichtigen) ausgefüllt, das Original an das RKI gesandt und der Durchschlag zur Komplettierung an den Arzt, der die Probe eingesandt hat. Dieser wiederum schickt diesen Durchschlag nach Komplettierung an das RKI und ist somit seiner Zuarbeitungspflicht nachgekommen. Mit diesem neuen Meldeverfahren werden aussagekräftige Daten über Syphilisinfektionen in Deutschland gewonnen. Um belastbare Angaben über die epidemiologische Entwicklung in Deutschland machen zu können, die eine wesentliche Voraussetzung für wirksame Präventionsmaßnahme bilden, ist es wichtig, dass alle Ärzte bei der Erfüllung dieser Meldepflicht mitwirken.