Erschienen in:
01.02.2014 | CME Zertifizierte Fortbildung
Tod in der Schwangerschaft
Teil 2: Untersuchungsstrategien bei Tod unter der Geburt und im Wochenbett sowie indirekt gestationsbedingten, iatrogenen und nichtnatürlichen Todesfällen
verfasst von:
Prof. Dr. E. Lignitz, V. Henn
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 1/2014
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Zusammenfassung
Unter der Geburt können Uterusruptur, Atonie und Blutung lebensbegrenzend sein. Im Wochenbett resultieren die Gefahren v. a. aus Thrombose/Thromboembolie. Indirekt gestationsbedingt können Todesfälle in der Gravidität dann sein, wenn vorbestehende oder neu auftretende Leiden durch die Schwangerschaft exazerbieren und tödlich enden. Iatrogen verursachte Todesfälle sollten nicht durch den rechtsmedizinischen Sachverständigen allein endgültig beurteilt werden; sie erfordern das Know-how der am Behandlungsprozess beteiligten Fachrichtungen. Todesfälle durch Unfall, Suizid und Homizid werden als nichtgestationsbedingt zusammengefasst; Unfälle sind die häufigste nichtgestagene Todesursache. Bei Todesfällen in der Schwangerschaft ist die Untersuchungsstrategie gut zu planen. In die Untersuchung müssen die abgestorbene Frucht bzw. die Totgeburt einbezogen werden. Ohne die Einbeziehung von Plazenta, Eihaut und Nabelschnur ist die Untersuchung unvollständig und eine abschließende Beurteilung oft nicht zu führen.