Erschienen in:
01.04.2015 | Originalien
Tötung auf Verlangen und assistierter Suizid
Einstellung von Ärzten und Pflegekräften
verfasst von:
J. Zenz, M. Tryba, M. Zenz
Erschienen in:
Der Schmerz
|
Ausgabe 2/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die Diskussion über die sog. Sterbehilfe konzentriert sich zunehmend auf den ärztlich assistierten Suizid (ÄAS), insbesondere angesichts der aktuellen politischen Diskussion. Es gibt jedoch nur wenige aktuelle deutsche Untersuchungen zur Einstellung von Ärzten dazu und keine zu der Einstellung von Pflegekräften.
Ziel
Mit einer konkreten fallbezogenen Fragestellung sollte die Einstellung von Ärzten und Pflegekräften mit speziellem Interesse an Palliativ- und Schmerzmedizin zu lebensverkürzenden Maßnahmen untersucht werden.
Methoden
Es erfolgte eine anonyme Befragung auf einem Palliativkongress sowie einem Schmerzsymposium. Der Fragebogen bestand aus 8 Fragen zu einer tödlichen bzw. nicht tödlichen Erkrankung und der Zulässigkeit von Tötung auf Verlangen (TAV) und ÄAS. Erstmalig sollte untersucht werden, ob die Befragten sich anders entscheiden würden, wenn sie selbst als Patient betroffen wären.
Ergebnisse
Es wurden 317 Fragebogen ausgewertet. Die Rücklaufquote betrug 70 %. Auch unter Fachpersonal war die Zustimmung zu TAV und ÄAS hoch. Bei Zusammenführung der Zustimmungsmöglichkeiten „definitiv“ und „eventuell“ befürworteten 40,5 % der Befragten die TAV bei einer tödlichen Erkrankung, 53,5 % befürworteten die Legalisierung des ÄAS. Für den Fall einer nicht tödlichen Erkrankung war die Zustimmung niedriger, bei eigener Betroffenheit als Patient dagegen höher. Pflegekräfte hatten eine positivere Haltung gegenüber lebensverkürzenden Maßnahmen als Ärzte. Unter den Ärzten nahm die Zustimmung mit dem Weiterbildungsstand ab.
Schlussfolgerung
Die Tatsache, dass Pflegekräfte lebensbeendenden Maßnahmen eher zustimmen ebenso wie alle Befragten für den Fall, dass sie selbst betroffen sind, deutet auf weiterhin bestehende Defizite hin.