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Erschienen in: Der Chirurg 12/2014

01.12.2014 | In der Diskussion

Zwischenbilanz Patientenrechtegesetz und Infektionsschutzgesetz

verfasst von: Prof. Dr. C.-D. Heidecke, MBA, J. Jaklin, B. Konradt, A. Mangold, V. Sänger, H. Siebert

Erschienen in: Die Chirurgie | Ausgabe 12/2014

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Zusammenfassung

Hintergrund

Das Patientenrechtegesetz hat Richterrecht in Gesetzestexte gewandelt. Zwei neue Aspekte sind hinzugekommen: die verpflichtende Aushändigung einer Kopie des Aufklärungsbogens (Empfehlungen werden dargelegt) und die Verpflichtung zu einer detaillierten Dokumentation des Behandlungsablaufs in Form einer Patientenakte. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber über den Gemeinsamen Bundesausschuss die Einführung eines klinischen Risikomanagements verordnet. Das Infektionsschutzgesetz und die konsekutiven Hygieneverordnungen haben die Anforderungen an die Hygiene im Krankenhaus und in der Praxis erhöht. Parallel steigen die haftungsrechtlichen Konsequenzen.

Ergebnisse und Diskussion

Beide Gesetze bzw. Verordnungen geben keinen Hinweis, wer und in welchem Ausmaß den dadurch erheblich gestiegenen personellen Mehraufwand Rechnung trägt – im G-DRG-System werden diese bislang nicht abgebildet. Fehler, auch vermeidbare, werden trotz aller zusätzlichen Maßnahmen im Bereich des Risikomanagements weiterhin eintreten. Um jedoch manchmal langwierige vertrauensschädigende Verläufe zu vermeiden, empfehlen die Autoren einen offenen und zeitnahen Umgang unter Einbindung der betroffenen Patienten und ihrer Angehörigen. Die „Mauer des Schweigens“ sollte der Vergangenheit angehören.
Literatur
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Metadaten
Titel
Zwischenbilanz Patientenrechtegesetz und Infektionsschutzgesetz
verfasst von
Prof. Dr. C.-D. Heidecke, MBA
J. Jaklin
B. Konradt
A. Mangold
V. Sänger
H. Siebert
Publikationsdatum
01.12.2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Die Chirurgie / Ausgabe 12/2014
Print ISSN: 2731-6971
Elektronische ISSN: 2731-698X
DOI
https://doi.org/10.1007/s00104-014-2790-2

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