Erschienen in:
28.12.2023 | Assistierter Suizid | Leitthema
Die aktuelle Gesetzeslage zum assistierten Suizid
verfasst von:
Prof. Dr. Claudia Bausewein, PhD MSc
Erschienen in:
Die Onkologie
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Ausgabe 1/2024
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Zusammenfassung
Hintergrund
Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben und das Recht auf Hilfe beim Suizid betont. Aktuell wurden 2 Gesetzesentwürfe zur Regelung der Suizidassistenz vom Bundestag abgelehnt und gleichzeitig ein Antrag auf gesetzliche Verankerung der Suizidprävention befürwortet.
Aktuelle Situation
Die Reaktionen auf die Abstimmung im Bundestag waren unterschiedlich, und es ist aktuell offen, ob es zeitnah eine gesetzliche Regelung zur Suizidhilfe geben wird. Das Bundesgesundheitsministerium bereitet aktuell eine Nationale Suizidpräventionsstrategie vor. Menschen mit fortgeschrittenen Erkrankungen und am Lebensende, aber auch multimorbide ältere Menschen, Menschen in Lebenskrisen und auch solche mit psychischen Erkrankungen äußern Sterbe- und Todeswünsche, die sich auch in einem Wunsch nach Suizidassistenz äußern können. Die Motive sind unterschiedlich und reichen von aktuellen körperlichen und psychischen Symptomen über Leiderleben und Angst vor zukünftigen Beschwerden und Kontrollverlust. Wichtig ist es, diese Todes- und Suizidwünsche ernst zu nehmen und sie weniger als Handlungsauftrag, sondern eher als Symptom einer inneren Not zu sehen. In einem kontinuierlichen Gesprächsprozess sollten Auslöser und Ursachen der Todeswünsche eruiert und mit den Betroffenen Unterstützungsmöglichkeiten, abgestimmt auf die individuelle Situation, ausgelotet werden. Dazu gehören Hospiz- und Palliativversorgung, aber auch sozialarbeiterische, psychologische und psychotherapeutische Unterstützung. Zur Stärkung der Professionellen im Umgang mit Todes- und Suizidwünschen wurden spezielle Schulungsangebote entwickelt.
Schlussfolgerung
Die Hilfe beim Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Allerdings sollten Betroffene primär Unterstützung erhalten für die von ihnen erlebte Not.