Erschienen in:
01.11.2022 | Pflege | Einführung zum Thema
Palliativmedizin in der Gynäkologie
verfasst von:
Prof. Dr. Ricardo Felberbaum, Prof. Dr. Tanja Fehm
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 11/2022
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Auszug
Christian Langer nennt in seinem Beitrag „Ursprung, Entwicklung und Grundlagen der Palliativmedizin“ die Definition der WHO für die Palliativmedizin als einen „Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art“. Dies haben Gynäkologinnen und Gynäkologen ohne Zweifel schon immer versucht, zu gewährleisten. Wir haben es getan, so gut wir konnten. Aber erst im Jahr 1983 wurde die erste Palliativstation in Deutschland überhaupt eröffnet. Mittlerweile ist die interdisziplinäre stationäre und ambulante Versorgung von Patientinnen, die in die späte und letzte Phase ihrer Erkrankung eingetreten sind, ein fest etablierter Bestandteil des Versorgungsangebots onkologisch tätiger Frauenkliniken. Dies schließt auch den Umgang mit den Todeswünschen der betroffenen Frauen ein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, in dem das „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 StGB“ aufgehoben und ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Ausdruck persönlicher Autonomie“ festgestellt wurde, stellt für alle Beteiligten eine schwierige Herausforderung dar. Jacqueline Schwartz zeichnet hier mit dem freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken eine Alternative auf. …