Erschienen in:
01.03.2015 | Fehler und Gefahren
Art und Umfang der Anästhesierisikoaufklärung
Auswertung einer Befragung aller Gerichtssachverständigen in Österreich
verfasst von:
D. Andel, Dr. G. Röder, K. Markstaller, H. Andel
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 3/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Statistisch gesehen liegt die Chance von Patienten, einen Rechtsstreit wegen mangelhafter Aufklärung zu gewinnen, bei etwa 70 %. Die Beurteilung, über welche Risiken ein Patient hätte aufgeklärt werden müssen, wird in Österreich in aller Regel von der Bewertung eines Sachverständigen abhängen.
Ziel der Arbeit
Die Bewertung österreichischer Gerichtssachverständiger (SV), über welche bekannten Narkoserisiken aufgeklärt werden muss, wurde ausgewertet.
Material und Methoden
Es wurde ein Fragebogen an alle SV mit 79 bekannten anästhesiebezogenen Risiken versendet. Ausgewertet wurde, wie viel Prozent der SV die einzelnen Risiken als „typische Anästhesierisiken“ und als „aufklärungspflichtig“ einschätzen.
Ergebnisse
Bei 32 der 79 Risiken waren zwischen 40 und 60 % der SV der Ansicht, dass eine Aufklärungspflicht bestünde. Das heißt, dass in einem Rechtsstreit über eine fehlende Aufklärung die Bewertung der SV in der Praxis kaum vorhersehbar ist. Zudem ist aufgrund der großen Zahl an möglichen Komplikationen eine rechtskonforme Risikoaufklärung im Rahmen des derzeit üblichen Patientengesprächs nicht möglich.
Schlussfolgerung
Für die Zukunft müssen zusätzlich andere Methoden der Wissensvermittlung entwickelt werden. Zudem ist zur Verbesserung der Rechtssicherheit eine Vereinheitlichung der Bewertungskriterien anzustreben.