Skip to main content
Erschienen in: Der Ophthalmologe 6/2016

17.12.2015 | Originalien

Augenärztliche Begutachtung im Blindengeldverfahren

Warum Atteste alleine nicht ausreichen

verfasst von: Dr. B. von Livonius, Dr. H. Pause, Prof. M. Ulbig

Erschienen in: Die Ophthalmologie | Ausgabe 6/2016

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Hintergrund und Ziel der Arbeit

Da die Bewilligung von Blindengeld anhand von Attesten und Befundberichten in der Vergangenheit zu vielen Fehlentscheidungen geführt hatte, wird in Bayern angestrebt, Blindengeld nur noch auf Grundlage einer augenärztlichen Begutachtung zu zahlen. Da dies jedoch zusätzliche Kosten verursacht, zu einer längeren Bearbeitungsdauer und zu einer zusätzlichen Belastung der Patienten führt, sollte mit dieser Studie festgestellt werden, ob dieses Vorgehen dennoch gerechtfertigt werden kann. Außerdem sollte untersucht werden, ob sich die höheren Kosten für augenärztliche Gutachten durch die Vermeidung von zu Unrecht gezahlten Leistungen amortisieren.

Methodik

Statistisch ausgewertet wurden 925 Blindengeldanträge aus dem Einzugsgebiet des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Regionalstelle Oberbayern, aus den Jahren 2003 bis 2008, die alle von dem gleichen als Außengutachter tätigen niedergelassenen Augenarzt begutachtet wurden.

Ergebnisse

Bei 357 Antragstellern, die anhand der Befunde und Atteste als „blind“ eingestuft wurden, wurde nach der ersten Begutachtung in 283 Fällen (79 %) Blindheit bejaht, in 73 Fällen (21 %) konnte Blindheit nicht bestätigt werden. Bei 262 nach den Attesten als „nicht blind“ eingestuften Antragstellern wurde diese Beurteilung bei der Begutachtung in 192 Fällen (73 %) bestätigt, in 70 Fällen (27 %) wurde dagegen Blindheit festgestellt. Von den 304 Antragstellern, bei denen nach den Attesten keine Beurteilung möglich war, wurden letztlich 165 als „blind“ und 139 als „nicht blind“ eingestuft. Bei insgesamt 32 Antragstellern, die im Attest expressis verbis als „blind“ bezeichnet worden waren, wurde in 13 Fällen Blindheit bestätigt, die anderen 18 waren im anschließenden Gutachten als „nicht blind“ eingestuft worden.

Diskussion

Eine Bewilligung von Blindengeld sollte nur auf Grundlage einer augenärztlichen Begutachtung unter Beachtung der Richtlinien der VersMedV erfolgen. Nur so kann eine Auszahlung des Blindengeldes an die tatsächlich Betroffenen gewährleistet werden. Diese Vorgehensweise ist im Interesse einer Gleichbehandlung aller Antragsteller vor dem Gesetz wünschenswert. Zudem ergeben sich für den Fiskus über die Jahre hinweg durch sonst zu Unrecht gezahltes Blindengeld Kosteneinsparungen in Höhe mehrstelliger Millionenbeträge.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Bach M, Kommerell G (1998) Sehschärfenbestimmung nach Europäischer Norm: wissenschaftliche Grundlagen und Möglichkeiten der automatischen Messung. Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde 212:190–195CrossRefPubMed Bach M, Kommerell G (1998) Sehschärfenbestimmung nach Europäischer Norm: wissenschaftliche Grundlagen und Möglichkeiten der automatischen Messung. Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde 212:190–195CrossRefPubMed
2.
Zurück zum Zitat Bayerisches Blindengeldgesetz (BayBlindG) vom 7. April 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. April 1995 (GVBl S. 150); gültig ab 01.04.1995, zuletzt geändert durch § 16 Nachtragshaushaltsgesetz 2004 (GVBl S. 92) und Art. 33 des 2. VerwModG vom 26.07.2005 (GVBl S. 298) Bayerisches Blindengeldgesetz (BayBlindG) vom 7. April 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. April 1995 (GVBl S. 150); gültig ab 01.04.1995, zuletzt geändert durch § 16 Nachtragshaushaltsgesetz 2004 (GVBl S. 92) und Art. 33 des 2. VerwModG vom 26.07.2005 (GVBl S. 298)
3.
Zurück zum Zitat Erläuterungen zum Bayerischen Blindengeldgesetz –EbayBlindG, herausgegeben vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Stand 30.06.2009 Erläuterungen zum Bayerischen Blindengeldgesetz –EbayBlindG, herausgegeben vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Stand 30.06.2009
4.
Zurück zum Zitat Gräf M, Jomaa M (2004) Probleme bei der augenärztlichen Bescheinigung von Blindheit. Ophthalmologe 101:1121–1125CrossRefPubMed Gräf M, Jomaa M (2004) Probleme bei der augenärztlichen Bescheinigung von Blindheit. Ophthalmologe 101:1121–1125CrossRefPubMed
5.
Zurück zum Zitat Mackensen I, Becker S, Rorschneider K (2007) Fehler und Schwierigkeiten der Beurteilung im Schwerbehinderten- und Blindenrecht. Ophthalmologe 104:464–473CrossRefPubMed Mackensen I, Becker S, Rorschneider K (2007) Fehler und Schwierigkeiten der Beurteilung im Schwerbehinderten- und Blindenrecht. Ophthalmologe 104:464–473CrossRefPubMed
6.
Zurück zum Zitat Rohrschneider K, Bültmann S, Mackensen I (2007) Grundlagen der Begutachtung nach dem Schwerbehindertengesetz und im sozialen Entschädigungsrecht. Ophthalmologe 104:457–463CrossRefPubMed Rohrschneider K, Bültmann S, Mackensen I (2007) Grundlagen der Begutachtung nach dem Schwerbehindertengesetz und im sozialen Entschädigungsrecht. Ophthalmologe 104:457–463CrossRefPubMed
7.
Zurück zum Zitat Springer C, Bültmann S, Krastel H, Rohrschneider K (2007) Objektivierung der Sehfunktionen bei Begutachtungen. Ophthalmologe 104:474–479CrossRefPubMed Springer C, Bültmann S, Krastel H, Rohrschneider K (2007) Objektivierung der Sehfunktionen bei Begutachtungen. Ophthalmologe 104:474–479CrossRefPubMed
8.
Zurück zum Zitat Versorgungsmedizinische Grundsätze, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion, 53107 Bonn, Stand: Januar 2009 Versorgungsmedizinische Grundsätze, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion, 53107 Bonn, Stand: Januar 2009
9.
Zurück zum Zitat Weigmann U, Petersen J (1996) DIN-compatible vision assessment of increased reproducibility using staircase measurement and maximum likelihood analysis. Ophthalmologe 93(4):328–332PubMed Weigmann U, Petersen J (1996) DIN-compatible vision assessment of increased reproducibility using staircase measurement and maximum likelihood analysis. Ophthalmologe 93(4):328–332PubMed
10.
Zurück zum Zitat Wesemann W, Schiefer U, Bach M (2010) Neue DIN-Normen zur Sehschärfebestimmung. Ophthalmologe 107:821–826CrossRefPubMed Wesemann W, Schiefer U, Bach M (2010) Neue DIN-Normen zur Sehschärfebestimmung. Ophthalmologe 107:821–826CrossRefPubMed
12.
Zurück zum Zitat ZBFS Infoquellen 4. Quartal 2007–2010 ZBFS Infoquellen 4. Quartal 2007–2010
Metadaten
Titel
Augenärztliche Begutachtung im Blindengeldverfahren
Warum Atteste alleine nicht ausreichen
verfasst von
Dr. B. von Livonius
Dr. H. Pause
Prof. M. Ulbig
Publikationsdatum
17.12.2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Die Ophthalmologie / Ausgabe 6/2016
Print ISSN: 2731-720X
Elektronische ISSN: 2731-7218
DOI
https://doi.org/10.1007/s00347-015-0189-1

Weitere Artikel der Ausgabe 6/2016

Der Ophthalmologe 6/2016 Zur Ausgabe

Einführung zum Thema

Smart Data

Neu im Fachgebiet Augenheilkunde

Ophthalmika in der Schwangerschaft

Die Verwendung von Ophthalmika in der Schwangerschaft und Stillzeit stellt immer eine Off-label-Anwendung dar. Ein Einsatz von Arzneimitteln muss daher besonders sorgfältig auf sein Risiko-Nutzen-Verhältnis bewertet werden. In der vorliegenden …

Operative Therapie und Keimnachweis bei endogener Endophthalmitis

Vitrektomie Originalie

Die endogene Endophthalmitis ist eine hämatogen fortgeleitete, bakterielle oder fungale Infektion, die über choroidale oder retinale Gefäße in den Augapfel eingeschwemmt wird [ 1 – 3 ]. Von dort infiltrieren die Keime in die Netzhaut, den …

Bakterielle endogene Endophthalmitis

Vitrektomie Leitthema

Eine endogene Endophthalmitis stellt einen ophthalmologischen Notfall dar, der umgehender Diagnostik und Therapie bedarf. Es sollte mit geeigneten Methoden, wie beispielsweise dem Freiburger Endophthalmitis-Set, ein Keimnachweis erfolgen. Bei der …

So erreichen Sie eine bestmögliche Wundheilung der Kornea

Die bestmögliche Wundheilung der Kornea, insbesondere ohne die Ausbildung von lichtstreuenden Narben, ist oberstes Gebot, um einer dauerhaften Schädigung der Hornhaut frühzeitig entgegenzuwirken und die Funktion des Auges zu erhalten.   

Update Augenheilkunde

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.