Erschienen in:
01.09.2015 | Medizinrecht
Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz wurde liberalisiert
Eckpunkte des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes 2015
verfasst von:
Prof. Dr. iur. Erwin Bernat
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 9/2015
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Auszug
In Reaktion auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2013, durch das es lesbischen Paaren freigestellt worden ist, künstliche Insemination und In-vitro-Fertilisation (IVF) in Anspruch zu nehmen, kam es in Österreich zu einem Paradigmenwechsel im Recht der Fortpflanzungsmedizin. Etliche Verbotsvorschriften, die in der Stammfassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 1992 enthalten waren, wurden durch das Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 aufgehoben. Dieses Gesetz erlaubt die Inanspruchnahme von In-vitro-Fertilisation mit Spendersamen und heterologem Embryotransfer nach Eispende ebenso wie von Präimplantationsdiagnostik. Darüber hinaus führte das Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 zu einer Anpassung sowohl des Abstammungsrechts als auch des Rechts der sozialen Sicherheit an die neuen Erlaubnistatbestände. …