Erschienen in:
01.02.2010 | Leitthema
HNO-ärztliche Begutachtung für private Unfallversicherungen
verfasst von:
Prof. Dr. O. Michel, T. Brusis
Erschienen in:
HNO
|
Ausgabe 2/2010
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Das Regelwerk und die Zielsetzung der privaten Unfallversicherung sind mit der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vergleichbar. Der HNO-Arzt wird häufig in der Frage einer Unfallzusammenhangsbeurteilung gutachterlich in Anspruch genommen. Riechverlust, Schmeckstörung und Hörverlust sind in einer Invaliditätstabelle mit abstrakten Prozentwerten festgelegt, während Ohrgeräusch, Schwindel und andere Störungen außerhalb der Gliedertaxe festzulegen sind. Hinsichtlich der Kausalität muss eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit gegeben sein, psychische Reaktionen sind von der Leistung ausgeschlossen und die Unfallfolgen müssen auf Dauer über 3 Jahre nach dem Unfall hinaus bestehen. Der Beruf oder besondere Fähigkeiten der versicherten Person spielen keine Rolle bei der Beurteilung. Die neueste Rechtsprechung hinsichtlich der Versicherungsleistung für Tinnitus und Schwindel ist zu beachten.