Kommentar
Das ist nun die zweite Nachbeobachtungsuntersuchung nach dem primär publizierten ADMIRE-Protokoll. Die eigentliche Studie war beachtenswert: Sie umfasste eine hohe Anzahl an inkludierten Patienten in ganz Europa und wies ein klares Protokoll auf. Der Endpunkt der Studie basierte auf einer klinischen Kontrolle in Kombination mit einer postoperativen Becken-MRT zum Ausschluss eines Abszesses > 2 cm. Von diesen robusten Ausgangsdaten ist in der rezenten Untersuchung nicht mehr viel übrig. Es konnten letztlich nur 25 Patienten eingeschlossen und evaluiert werden. Anzumerken ist auch, dass die Verteilung der Patienten ungleich war, mit einer deutlich höheren Fallzahl in der Stammzellengruppe. Eine weitere Limitation der Studie war die Vereinfachung des primären Endpunkts. Ein Kontroll-MRT wurde weggelassen und nur die klinische Kontrolle als Ziel definiert. Gerade in Anbetracht der großen Drop-out-Rate, wäre der Grund für die Ablehnung an der Studienteilnahme ebenfalls von Interesse gewesen.
Die präsentierten Daten sind daher mit Vorsicht zu interpretieren und geben meiner Meinung nach keinen Aufschluss über den tatsächlichen Effekt der Therapie im Langzeitverlauf. Aufgrund der schwachen Datenlage braucht es zukünftige Studien, um eine genauere Aussage über die Effektivität von Darvadstrocel zu treffen.
Fazit für die Praxis
Darvadstrocel ist eine sichere Therapieoption für MC-Patienten mit analer Fistulierung. Die Effektivität im Langzeitverlauf ist unklar, scheint aber bei einigen Patienten anzuhalten.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.