Erschienen in:
07.06.2016 | Originalien
Quecksilberbelastung durch ausgesonderte Energiesparlampen in kommunalen Sammelstellen
verfasst von:
Dr. R. Paul, R. Hebisch, N. Fröhlich
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 5/2016
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Zusammenfassung
Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) vom 25.11.2011, das auf der Grundlage der Öko-Design-Richtlinie des Europäischen Parlamentes und Rates beruht, legt fest, dass energieintensive Technologien und Produkte durch effektivere Verfahren zu ersetzen sind. Der Verkauf von Glühlampen wurde deshalb eingeschränkt mit dem vollständigen Verbot ab 2016. Das Ergebnis war eine zunehmende Produktion von Energiesparlampen, die neben der Energieersparnis außerdem eine etwa 10-mal längere Lebensdauer aufweisen. Nachteilig ist, dass die Konstruktion dieser Leuchtmittel den Einsatz von Quecksilber erfordert. Die Entwicklung von quecksilberfreien LEDs leitete eine Trendwende ein und wird in Zukunft die Energiesparlampen vom Markt verdrängen. Diese Entwicklung wird einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass die fachgerechte Entsorgung ausgesonderter Energiesparlampen abgesichert werden muss. Das Rücknahmesystem der Hersteller (Lightcycle) sowie die kommunalen Sammelstellen und Wertstoffhöfe sind die Erfassungsstellen für aussortierte Leuchtmittel. Die Beschäftigten sind damit mit einem Gefahrstoff konfrontiert, der zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko führen könnte. Die Studie untersuchte die Quecksilberexposition der Beschäftigten mit Airmonitoring- und Biomonitoring-Methoden. Geringfügig erhöhte Quecksilberkonzentrationen in der Luft an exponierten Punkten (z. B. Fässer, Rungenpaletten) führten nicht zu einer erhöhten Quecksilberkonzentration im Urin und damit nicht zu einem zusätzlichen Gesundheitsrisiko der Beschäftigten.