Erschienen in:
01.04.2015 | Originalien
Schusstodesfälle im Land Berlin von 2000 bis 2009
Retrospektive rechtsmedizinische Studie
verfasst von:
PD Dr. C.T. Buschmann, A. Fricke, Prof. Dr. M. Tsokos, Dr. S. Hartwig
Erschienen in:
Rechtsmedizin
|
Ausgabe 2/2015
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Hintergrund
Tödliche Schussverletzungen stellen einen kleinen, aber hochrelevanten Anteil des rechtsmedizinischen Untersuchungsguts dar.
Material und Methode
Es wird eine retrospektive rechtsmedizinische Studie aus dem Sektionsgut der 3 Berliner rechtsmedizinischen Institute des Zeitraums 2000–2009 vorgestellt. Die Auswertung erfolgte im Hinblick auf rechtsmedizinisch sowie demografisch relevante Merkmale und deren Bezüge zueinander. Weiter wurde die Überlebenszeit nach Schussverletzungen analysiert.
Ergebnisse
Es wurden 332 Schusstodesfälle ausgewertet (90 % Männer, Durchschnittsalter 54,3 Jahre). In mehr als drei Vierteln der Fälle wurde Suizid begangen, mehrheitlich mit illegal besessenen Waffen. Die Schusshand des Suizidenten konnte in 59 % der Fälle identifiziert werden. Am Ereignisort bzw. auf dem Weg ins Krankenhaus verstarben 86 % der Opfer (mediane Überlebenszeit 2 h 27 min 30 s). Lag Alkoholkonsum vor, waren die Opfer in 54 % der Fälle stark alkoholisiert [Blutalkoholkonzentration (BAK) > 1,5 mg/g]. Kurzwaffen (Pistolen 53 %, Revolver 18 %) fanden am häufigsten Verwendung. Nahschüsse waren in 81 % der Fälle zu verzeichnen; Durchschüsse überwogen (62 %). Durchschnittlich wurden 1,39 Schüsse/Todesfall abgegeben. Am häufigsten war der Kopf des Opfers betroffen (66 %; Kopfdurchschüsse 55 %, Kopfsteckschüsse 21 %). Die meisten Schusswaffensuizide ereigneten sich in den Sommermonaten. Tötungen durch Schusswaffen fanden sich in 20 % der Fälle; im Beobachtungszeitraum ereignete sich lediglich ein tödlicher Unfall mit Schusswaffen.
Schlussfolgerung
Schusstodesfälle stellen insbesondere im Hinblick auf Suizid und illegalen Waffenbesitz weiterhin ein relevantes Problem dar. Jeder Schusstodesfall erfordert eine interdisziplinäre Aufarbeitung, da einzelne morphologische Aspekte nicht allein als für Suizid, Homizid oder Unfall beweisend angesehen werden können. Die Zahl der Schussverletzungen bedingt nicht die Überlebenszeit.