Erschienen in:
12.07.2023 | Leitthema
Verkehrsplanung zum Schutz vulnerabler Personengruppen am Beispiel der Stadt München
verfasst von:
Paul Bickelbacher, Dr. Sascha Filimon
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 8/2023
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Zusammenfassung
Fuß- und Radverkehr leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrswende. Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrenden sind insofern ein wichtiger Baustein für das Gelingen einer zukunftsfähigen Stadt- und Verkehrsplanung. Die Mobilitätstrategie 2035 der Landeshauptstadt (LH) München enthält sowohl Teilstrategien zum Fußverkehr und zum Radverkehr als auch zur Verkehrssicherheit, die schon durch frühere Beschlüsse zur Vision Zero bestärkt wurde. Die wichtigsten Maßnahmen für den Komfort und die Sicherheit des Fußverkehrs sind Tempo 30, breite und freie Gehwege sowie Querungshilfen mit guten Sichtbeziehungen. Je nach Situation erleichtern vorgezogene Gehwege, Mittelinseln, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Lichtsignalanlagen (Ampeln) mit attraktiven Schaltungen die Querung. Für den Radverkehr erhöhen breite Radwege oder Radstreifen, an Hauptverkehrsstraßen den Komfort und die Sicherheit. Sie sollten ein sicheres gegenseitiges Überholen der Radfahrenden ermöglichen. Mindestens in Nebenstraßen ist flächendeckend Tempo 30 ein wichtiges Thema. Einbahnstraßen sollten für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet sein. An Einmündung und Kreuzungen gilt es, die Sichtbarkeit der Radfahrenden durch Furten und aufgeweitete Radaufstellstreifen zu erhöhen und insbesondere bei einem hohen Lkw-Anteil konfliktfreie Ampelschaltungen vorzusehen.