Erschienen in:
01.12.2015 | Fokus
Krebsregister
Stand der Dinge und wie sie die Versorgungsqualität fördern können
verfasst von:
Prof. Dr. A. Katalinic
Erschienen in:
Forum
|
Ausgabe 6/2015
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Zusammenfassung
Auf Basis eines Bundesgesetzes wurden ab 1995 in Deutschland zunächst epidemiologische Krebsregister flächendeckend und erfolgreich ausgebaut. Klinische Krebsregister (KKR), deren Hauptaufgabe Qualitätssicherung und onkologische Versorgungsforschung ist, haben zwar eine lange Tradition in Deutschland, sind aber nicht flächendeckend vorhanden. Dass KKR zur Verbesserung der onkologischen Versorgungsqualität beitragen können, ist gut belegt. Folgerichtig hat der Nationale Krebsplan der Bundesregierung in den letzten Jahren eine tragfähige Basis für flächendeckende KKR erarbeitet. Im Jahr 2013 trat ein Bundesgesetz zur Einführung von KKR in ganz Deutschland in Kraft. In der Folge wurden weitere wichtige Grundlagen geschaffen wie die Definition eines einheitlichen Bundesdatensatzes, Bedingungen zur Finanzierung der Register und Regelungen zur Vergütung der Melder. Inzwischen sind in allen Bundesländern die Arbeiten zum Aufbau der KKR angelaufen. Bestehende Strukturen werden dabei berücksichtigt. In 4 Bundesländern sind bereits neue Krebsregistergesetze in Kraft getreten, in anderen werden die neuen gesetzlichen Grundlagen gerade geschaffen. Die Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung in den nächsten Jahren ist damit absehbar. Klinische Ergebnisse werden zukünftig systematisch an die Leistungsbringer zurückgespiegelt. Mit flächendeckenden Qualitätskonferenzen können sich Leistungserbringer vergleichen und von den besten lernen. Insgesamt wird die onkologische Versorgung zukünftig transparenter. Damit hat klinische Krebsregistrierung das realistische Potenzial, die onkologische Versorgung in ganz Deutschland weiter zu verbessern.