Bei Privatpatienten und Selbstzahlen kann die Hygienepauschale (GOÄ-Nr. 245 analog) weitere drei Monate lang angesetzt werden.
16.03.2021 | COVID-19 | Nachrichten
Privatabrechnung
16.03.2021 | COVID-19 | Nachrichten
Bei Privatpatienten und Selbstzahlen kann die Hygienepauschale (GOÄ-Nr. 245 analog) weitere drei Monate lang angesetzt werden.