23.11.2020 | Erkrankungen der Atemwege und der Lunge in der Pädiatrie | CME-Kurs | Kurs
Pertussis (Keuchhusten)
- Zeitschrift:
- Der Pneumologe | Ausgabe 6/2020
- Anzahl Versuche:
- 2
Pertussis wird durch das gramnegative Bakterium Bordetella pertussis verursacht. Die Krankheitsmanifestationen reichen von unspezifischem Husten bis zu lebensbedrohlichen Verläufen mit Hyperleukozytose und respiratorischer Insuffizienz, v.a. bei jungen Säuglingen. Die Diagnose basiert auf klinischer Symptomatik und mikrobiologischen Nachweisverfahren. Die Therapie besteht aus Makrolidantibiotika; bei Apnoen kann Koffein versucht werden. Die Inzidenz beträgt 10–40 Fälle/100.000 Bevölkerung und Jahr, bei Säuglingen ist sie am höchsten (ca. 50), gefolgt von Jugendlichen (30–35). Mehr als 50 % der in den ersten 5 Lebensmonaten an Pertussis erkrankten Kinder werden hospitalisiert. Die Impfprävention umfasst Grundimmunisierung und regelmäßige Auffrischimpfungen mit azellulären Impfstoffen. Um schwere Verläufe bei jungen Säuglingen zu verhindern, ist die Impfung schwangerer Frauen am erfolgversprechendsten. Säuglinge geimpfter Mütter sollen zeitgerecht ab dem Alter von 2 Monaten für den Eigenschutz immunisiert werden.
Nach Lektüre dieses Beitrags
- können Sie die Bedeutung der Pertussis im Kindesalter gut beurteilen.
- ziehen Sie Schlüsse aus der gegenwärtigen epidemiologischen Situation.
- identifizieren Sie zuverlässig Patienten mit Pertussis und kennen die richtige Behandlung der Krankheit.
- wenden Sie die verfügbaren Prophylaxemaßnahmen, insbesondere Impfungen, richtig an und tragen dazu bei, dass möglichst wenige Säuglinge an Pertussis sterben.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].
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