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Open Access 2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

20. Krankenhaus-Directory 2020 – DRG-Krankenhäuser im Vergleich

verfasst von : Carina Mostert, Andreas Pritzkau

Erschienen in: Krankenhaus-Report 2022

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Zusammenfassung

Das Directory deutscher Krankenhäuser bietet eine jährlich aktualisierte Übersicht stationärer Leistungserbringer. Die Darstellung umfasst unter anderem Informationen zur Struktur des vereinbarten Leistungsangebots, zum Grad der Spezialisierung, zur regionalen Marktpositionierung und Wettbewerbssituation sowie Informationen zur Ergebnisqualität nach dem Verfahren Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR). Aufgrund der deutlich verzögerten Budgetverhandlungen für das Jahr 2020 finden die Daten von 1.300 Krankenhäusern Eingang, zu denen eine Budgetvereinbarung für das Jahr 2019 oder QSR-Behandlungsergebnisse vorliegen.
Hinweise

Ergänzende Information

Die elektronische Version dieses Kapitels enthält Zusatzmaterial, auf das über folgenden Link zugegriffen werden kann https://​doi.​org/​10.​1007/​978-3-662-64685-4_​20.
Begleitmaterial
Zusammenfassung
Das Directory deutscher Krankenhäuser bietet eine jährlich aktualisierte Übersicht stationärer Leistungserbringer. Die Darstellung umfasst unter anderem Informationen zur Struktur des vereinbarten Leistungsangebots, zum Grad der Spezialisierung, zur regionalen Marktpositionierung und Wettbewerbssituation sowie Informationen zur Ergebnisqualität nach dem Verfahren Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR). Aufgrund der deutlich verzögerten Budgetverhandlungen für das Jahr 2020 finden die Daten von 1.300 Krankenhäusern Eingang, zu denen eine Budgetvereinbarung für das Jahr 2019 oder QSR-Behandlungsergebnisse vorliegen.
The Directory of German Hospitals provides an annually updated overview of inpatient service providers. It includes information on the structure of the agreed range of services, the degree of specialisation, regional market positioning and competitive situation as well as information on the outcome quality according to QSR, a method of quality reporting based on routine data of health care funds. Due to a delay in the negotiations of budget agreements for the year 2020, we included the data of 1,300 hospitals for which a budget agreement for the year 2019 or QSR treatment outcomes are available.
Das jährliche Directory deutscher Krankenhäuser stellt Eckdaten aus den Aufstellungen der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) gemäß Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) dar. Den Darstellungen liegen Vereinbarungsdaten zugrunde, nicht die tatsächlich erbrachten Leistungen der jeweiligen Einrichtung. Die Pandemie und die Verpflichtung zur erstmaligen Vereinbarung des Pflegebudgets haben zu erheblichen Verzögerungen bei den Budgetvereinbarungen für das Jahr 2020 geführt. Zudem ist die Vergleichbarkeit der vereinbarten Leistungsmenge für 2020 stark eingeschränkt. In frühen Verhandlungen konnten die Auswirkungen der Pandemie auf die Leistungsentwicklung nur abgeschätzt werden, wodurch es zu deutlichen Abweichungen von den vereinbarten zu den tatsächlich erbrachten Leistungen auf Einzelhausebene kommen kann.
Dem diesjährigen Directory liegen daher die Daten aus den Budgetvereinbarungen 2019 zugrunde. Im Vergleich zum Directory aus dem Krankenhaus-Report 2021 wurden neu hinzugekommene Budgetabschlüsse ergänzt. Die QSR-Ergebnisse wurden auf das neueste Verfahrensjahr 2021 aktualisiert. Insgesamt finden die Daten von 1.300 Krankenhäusern Eingang, zu denen eine Vereinbarung oder QSR-Behandlungsergebnisse vorliegen. Das Krankenhaus-Directory finden Sie unter https://​doi.​org/​10.​1007/​978-3-662-64685-4_​20.
Die einzelnen Spalten des Directories haben folgende Bedeutung:
Krankenhausname
Mit einem * gekennzeichnete Einrichtungen haben nach Abschluss der Vereinbarung 2019 mit einem anderen Krankenhaus fusioniert oder wurden geschlossen.
Betten
Jedes Krankenhaus wird nach seiner Bettenzahl klassifiziert und einer von sechs Kategorien zugeordnet. Die verwendeten Symbole bedeuten Folgendes:
< 50
=
unter 50 Betten
< 100
=
50 bis unter 100 Betten
< 200
=
100 bis unter 200 Betten
< 500
=
200 bis unter 500 Betten
< 1.000
=
500 bis unter 1.000 Betten
> 1.000
=
über 1.000 Betten
Die Angaben stammen überwiegend aus dem Jahr 2020, andernfalls aus den Vorjahren.
Träger
In dieser Spalte wird die Trägerschaft des Krankenhauses mit folgenden Abkürzungen geschlüsselt:
ö
für öffentlich
fg
für freigemeinnützig
p
für privat
Z-Bax (Zahlbasisfallwert)
Der Basisfallwert ist der Eurobetrag, der multipliziert mit der Bewertungsrelation den Preis einer DRG-Fallpauschale festlegt. Für die Vergütung der Krankenhausfälle einer laufenden Periode ist der Zahlbasisfallwert maßgeblich, der auch Transferzahlungen aus vergangenen Perioden, sogenannte Erlösausgleiche, berücksichtigt. Außerdem dient der Zahlbasisfallwert auch der sachgerechten Umsetzung unterjährig vereinbarter Gesamtjahreswerte. Der gemittelte Zahlbasisfallwert (Z-Bax) ist ein Indikator für das tatsächlich herrschende Preisniveau des Jahres für Krankenhausleistungen, die nach DRGs vergütet werden.1 Der Z-Bax umfasst alle relevanten Zu- und Abschlagstatbestände. Deren Vergütung wird ebenfalls je Bewertungsrelation, also analog dem Basisfallwert, ausgedrückt (Friedrich et al. 2010).2
In der Spalte für den Basisfallwert ist ein „BE“ zu finden, wenn das gesamte Krankenhaus 2019 keine DRG-Entgelte vereinbart hat, z. B. auf Basis der Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen 2019, und es somit als Ganzes von der Anwendung der DRG-Fallpauschalen ausgenommen ist.
Casemix
Der Casemix ist die Summe aller Bewertungsrelationen einer Einrichtung. Jedes Krankenhaus wird anhand des vereinbarten Casemix klassifiziert und einer von sechs Kategorien zugeordnet. Die verwendeten Symbole bedeuten Folgendes:
< 1.000
=
unter 1.000 Bewertungsrelationen
< 5.000
=
1.000 bis unter 5.000 Bewertungsrelationen
< 10.000
=
5.000 bis unter 10.000 Bewertungsrelationen
< 20.000
=
10.000 bis unter 20.000 Bewertungsrelationen
< 50.000
=
20.000 bis unter 50.000 Bewertungsrelationen
> 50.000
=
über 50.000 Bewertungsrelationen
CMI (Casemix-Index)
Der Casemix-Index (CMI) beschreibt die mittlere Fallschwere eines Krankenhauses. Er berechnet sich aus dem Quotienten des Casemix (Summe aller Bewertungsrelationen eines Krankenhauses) und der Gesamtzahl der über DRGs abgerechneten Fälle eines Krankenhauses. Der hier ausgewiesene CMI enthält keine teilstationären DRGs.
Abw. CMI Land
Für jede Einrichtung wird der individuelle CMI mit dem entsprechenden Landeswert verglichen. Die Abweichungen sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet:
\({+}{+}{+}\)
=
Abweichung vom Landeswert von über 20 %
+ + 
=
Abweichung vom Landeswert von 10 % bis unter 20 %
+
=
Abweichung vom Landeswert von 0 % bis unter 10 %
=
Abweichung vom Landeswert von 0 % bis über −10 %
− − 
=
Abweichung vom Landeswert von −10 % bis über −20 %
− – 
=
Abweichung vom Landeswert von unter −20 %
Vereinbarter Spezialisierungsgrad im DRG-Bereich (Gini-Koeffizient)
Die Werte beschreiben den Grad der Spezialisierung für DRG-Leistungen des jeweiligen Krankenhauses anhand des Gini-Koeffizienten. Die Ermittlung erfolgt auf der Ebene Basis-DRG (A-DRG). Der Gini-Koeffizient ist eine Maßzahl für die (Un)gleichverteilung innerhalb einer Grundgesamtheit. Sind die Leistungen eines Krankenhauses über alle Basis-DRGs gleich verteilt, liegt keine Spezialisierung vor. Verteilen sich die Fälle auf nur wenige Basis-DRGs und ist die Verteilung somit sehr ungleich, kann das Krankenhaus als spezialisiert gelten. Ein Gini-Koeffizient von 1 resultierte aus einer maximalen Spezialisierung auf nur eine Leistung, ein Wert von 0 entspräche einer identischen Fallzahl in allen Basis-DRGs.
Aus dem Grad der Spezialisierung der Krankenhäuser lassen sich nur wenige Rückschlüsse auf die Zentralisierung der Leistungserbringung ziehen. Die Tab. 20.1 und 20.2 illustrieren die Verteilung der Fallzahlen je vollstationäre Basis-DRG (s. u.) der operativen bzw. der medizinischen Partition auf die vorliegenden Vereinbarungen. Die Darstellung erfolgt nach Fallzahlquintilen. Die Spalten zum ersten Quintil geben z. B. darüber Auskunft, welchen Anteil die 20 % der Krankenhäuser mit den größten Fallzahlen am Gesamtaufkommen haben. Die Spalten zum fünften Quintil geben u. a. Hinweise, in welchen Basis-DRGs die 20 % der Krankenhäuser mit den geringsten Fallzahlen die entsprechende Leistung nur sehr selten erbringen. Die Darstellung beschränkt sich auf die jeweils 25 fallzahlstärksten Basis-DRGs.
Tab. 20.1
Verteilung der vereinbarten Fallzahlen 2019 auf Fallzahl-Quintile für die 25 häufigsten vollstationären Basis-DRGs der operativen Partition
ADRG
Beschreibung
MDC
Partition
Fallzahl
Anzahl KH
Anteil KH in %
∅ Fallzahl
1. Quintil
2. Quintil
3. Quintil
4. Quintil
5. Quintil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
O01
Sectio caesarea
14
O
204.614
590
46 %
347
772
45 %
405
23 %
265
15 %
188
11 %
104
6 %
I47
Revision oder Ersatz des Hüftgelenkes ohne komplizierende Diagnose, ohne Arthrodese, ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre
8
O
193.993
923
73 %
210
529
50 %
229
22 %
150
14 %
101
10 %
41
4 %
G24
Eingriffe bei Bauchwandhernien, Nabelhernien u. and. Hernien, Alt. > 0 J. od. beidseit. Eingr. bei Leisten- und Schenkelhernien, Alt. > 0 J. u. < 56 J. oder Eingr. bei Leisten- u. Schenkelhernien, Alt. > 55 J.
6
O
175.715
918
72 %
191
387
40 %
223
23 %
165
17 %
122
13 %
60
6 %
L20
Transurethrale Eingriffe außer Prostataresektion und komplexe Ureterorenoskopien
11
O
161.736
532
42 %
304
722
48 %
428
28 %
273
18 %
88
6 %
4
0 %
I44
Endoprothese oder andere Endoprothesenimplantation/-revision am Kniegelenk
8
O
153.839
852
67 %
181
455
51 %
203
23 %
128
14 %
80
9 %
35
4 %
I13
Bestimmte Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk
8
O
149.290
961
76 %
155
356
46 %
185
24 %
122
16 %
79
10 %
34
4 %
I10
Andere Eingriffe an der Wirbelsäule
8
O
149.126
827
65 %
180
516
57 %
227
25 %
112
12 %
41
5 %
4
0 %
F59
Gefäßeingriffe ohne komplizierende Konstellation
5
O
148.009
735
58 %
201
541
54 %
274
27 %
147
15 %
41
4 %
3
0 %
H08
Laparoskopische Cholezystektomie
7
O
146.977
883
69 %
166
326
39 %
198
24 %
147
18 %
109
13 %
51
6 %
F58
Perkutane Koronarangioplastie
5
O
114.942
622
49 %
185
458
50 %
219
24 %
143
15 %
85
9 %
16
2 %
D30
Tonsillektomie außer bei bösartiger Neubildung oder verschiedene Eingriffe an Ohr, Nase, Mund und Hals ohne äußerst schwere CC
3
O
109.502
559
44 %
196
689
70 %
204
21 %
61
6 %
20
2 %
3
0 %
J11
Andere Eingriffe an Haut, Unterhaut und Mamma
9
O
103.599
1.016
80 %
102
312
61 %
98
19 %
59
12 %
32
6 %
8
2 %
I08
Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur
8
O
99.749
950
75 %
105
243
46 %
124
24 %
83
16 %
53
10 %
21
4 %
I20
Eingriffe am Fuß
8
O
97.209
976
77 %
100
284
57 %
101
20 %
60
12 %
37
7 %
15
3 %
G26
Andere Eingriffe am Anus
6
O
96.996
916
72 %
106
257
49 %
121
23 %
80
15 %
50
9 %
21
4 %
I21
Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial an Hüftgelenk, Femur und Wirbelsäule oder komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm oder bestimmte Eingriffe an der Klavikula
8
O
91.001
955
75 %
95
209
44 %
116
24 %
80
17 %
52
11 %
19
4 %
I09
Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule
8
O
87.553
827
65 %
106
296
56 %
127
24 %
66
12 %
31
6 %
8
1 %
F52
Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose
5
O
87.288
625
49 %
140
312
45 %
178
25 %
123
18 %
72
10 %
13
2 %
D06
Eingriffe an Nasennebenhöhlen, Mastoid, komplexe Eingriffe am Mittelohr und andere Eingriffe an den Speicheldrüsen
3
O
84.979
531
42 %
160
517
65 %
186
23 %
67
8 %
23
3 %
4
0 %
G23
Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis, ohne äußerst schwere oder schwere CC
6
O
84.577
900
71 %
94
194
41 %
114
24 %
84
18 %
56
12 %
22
5 %
I29
Komplexe Eingriffe am Schultergelenk oder bestimmte Osteosynthesen an der Klavikula
8
O
79.630
939
74 %
85
246
58 %
87
21 %
51
12 %
29
7 %
11
3 %
F50
Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie
5
O
78.699
345
27 %
228
653
57 %
261
23 %
142
12 %
66
6 %
19
2 %
I32
Eingriffe an Handgelenk und Hand
8
O
77.090
938
74 %
82
286
70 %
75
18 %
31
8 %
14
3 %
5
1 %
F12
Implantation eines Herzschrittmachers
5
O
70.244
803
63 %
87
212
49 %
108
25 %
69
16 %
37
8 %
10
2 %
C08
Extrakapsuläre Extraktion der Linse (ECCE)
2
O
66.824
215
17 %
311
865
56 %
399
26 %
220
14 %
61
4 %
10
1 %
n = 1.272 Vereinbarungen des Jahres 2019
Krankenhaus-Report 2022
Tab. 20.2
Verteilung der vereinbarten Fallzahlen 2019 auf Fallzahl-Quintile für die 25 häufigsten vollstationären Basis-DRGs der medizinischen Partition
ADRG
Beschreibung
MDC
Partition
Fallzahl
Anzahl KH
Anteil KH in %
∅ Fallzahl
1. Quintil
2. Quintil
3. Quintil
4. Quintil
5. Quintil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil
∅ Fallzahl
Fallzahlanteil in %
G67
Ösophagitis, Gastroenteritis, gastrointestinale Blutung, Ulkuserkrankung und verschiedene Erkrankungen der Verdauungsorgane
6
M
738.564
1.069
84 %
691
1.512
44 %
894
26 %
625
18 %
376
11 %
44
1 %
P67
Neugeborener Einling, Aufnahmegewicht > 2.499 g
15
M
653.440
615
48 %
1.063
2.313
44 %
1.280
24 %
833
16 %
591
11 %
295
6 %
O60
Vaginale Entbindung
14
M
445.418
591
46 %
754
1.584
42 %
905
24 %
602
16 %
434
12 %
237
6 %
I68
Nicht operativ behandelte Erkrankungen und Verletzungen im Wirbelsäulenbereich
8
M
361.952
1.137
89 %
318
835
53 %
378
24 %
227
14 %
123
8 %
27
2 %
F62
Herzinsuffizienz und Schock
5
M
333.674
1.033
81 %
323
684
42 %
410
25 %
285
18 %
184
11 %
51
3 %
E79
Infektionen und Entzündungen der Atmungsorgane
4
M
277.951
1.049
82 %
265
608
46 %
329
25 %
217
16 %
136
10 %
34
3 %
F71
Nicht schwere kardiale Arrhythmie und Erregungsleitungsstörungen
5
M
262.795
1.013
80 %
259
619
48 %
333
26 %
206
16 %
113
9 %
24
2 %
L90
Niereninsuffizienz, teilstationär, Alter > 14 Jahre ohne Peritonealdialyse
11
M
254.473
134
11 %
1.899
6.524
69 %
2.420
26 %
305
3 %
136
1 %
41
0 %
B70
Apoplexie
1
M
204.945
1.043
82 %
197
668
68 %
231
24 %
56
6 %
20
2 %
6
1 %
B80
Andere Kopfverletzungen
1
M
202.258
977
77 %
207
560
54 %
252
24 %
139
13 %
72
7 %
10
1 %
F67
Hypertonie
5
M
200.085
1.008
79 %
199
429
43 %
244
25 %
176
18 %
115
12 %
27
3 %
E65
Chronischobstruktive Atemwegserkrankung
4
M
194.762
1.013
80 %
192
459
48 %
228
24 %
152
16 %
93
10 %
28
3 %
O65
Andere vorgeburtliche stationäre Aufnahme
14
M
191.938
723
57 %
265
656
50 %
342
26 %
212
16 %
108
8 %
7
1 %
L64
Harnsteine und Harnwegsobstruktion
11
M
177.884
976
77 %
182
563
62 %
229
25 %
75
8 %
34
4 %
8
1 %
E69
Bronchitis und Asthma bronchiale
4
M
174.134
1.021
80 %
171
409
48 %
219
26 %
128
15 %
75
9 %
20
2 %
K62
Verschiedene Stoffwechselerkrankungen
10
M
171.952
1.056
83 %
163
343
42 %
207
25 %
148
18 %
96
12 %
20
2 %
L63
Infektionen der Harnorgane
11
M
169.796
1.028
81 %
165
385
47 %
214
26 %
131
16 %
76
9 %
18
2 %
F73
Synkope und Kollaps
5
M
153.533
1.051
83 %
146
330
45 %
187
26 %
121
17 %
74
10 %
17
2 %
E71
Neubildungen der Atmungsorgane
4
M
147.901
988
78 %
150
544
73 %
124
17 %
50
7 %
23
3 %
6
1 %
J65
Verletzung der Haut, Unterhaut und Mamma
9
M
146.625
1.014
80 %
145
373
52 %
174
24 %
108
15 %
57
8 %
9
1 %
J64
Infektion/Entzündung der Haut und Unterhaut oder Hautulkus
9
M
128.198
1.090
86 %
118
289
49 %
144
24 %
94
16 %
54
9 %
8
1 %
K60
Diabetes mellitus
10
M
125.962
1.036
81 %
122
334
55 %
131
22 %
81
13 %
49
8 %
12
2 %
D61
Gleichgewichtsstörung, Hörverlust und Tinnitus
3
M
124.993
1.026
81 %
122
336
55 %
147
24 %
74
12 %
40
7 %
11
2 %
B76
Anfälle
1
M
122.066
1.006
79 %
121
395
65 %
153
25 %
42
7 %
12
2 %
3
0 %
G72
Andere leichte bis moderate Erkrankungen der Verdauungsorgane
6
M
121.328
982
77 %
124
285
46 %
158
26 %
100
16 %
59
10 %
15
2 %
n = 1.272 Vereinbarungen des Jahres 2019
Krankenhaus-Report 2022
Leistungsdichte Basis-DRGs
Es wird jeweils angegeben, wie viele Basis-DRGs (A-DRGs) jeweils 25 %, 50 % und 75 % aller Leistungen eines Hauses ausmachen. Basis-DRGs stellen eine Obergruppe für eine oder mehrere DRGs dar, die durch die gleichen Diagnosen- und/oder Prozedurencodes definiert sind. DRGs innerhalb einer Basis-DRG unterscheiden sich in ihrem Ressourcenverbrauch bzw. ihres Schweregrads. In der G-DRG Version 2019 gibt es 561 Basis-DRGs, davon drei nicht bewertete Fehler-DRGs und eine teilstationäre DRG.
TOP 3 MDC
In einer weiteren Annäherung an das DRG-Leistungsspektrum eines Hauses werden die fünf jeweils stärksten Hauptdiagnosegruppen (MDCs; Major Diagnostic Category) mit ihrer Nummer sowie dem jeweiligen Prozentanteil an sämtlichen DRG-Leistungen dokumentiert. Die Nummern der MDCs bedeuten Folgendes:
−1
Pre-MDC
1
Krankheiten und Störungen des Nervensystems
2
Krankheiten und Störungen des Auges
3
Krankheiten und Störungen im HNO-Bereich
4
Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
5
Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
6
Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
7
Krankheiten und Störungen am hepatobiliären System und Pankreas
8
Krankheiten und Störungen am Muskel-Skelett-System und Bindegewebe
9
Krankheiten und Störungen an Haut, Unterhaut und Mamma
10
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
11
Krankheiten und Störungen der Harnorgane
12
Krankheiten und Störungen der männlichen Geschlechtsorgane
13
Krankheiten und Störungen der weiblichen Geschlechtsorgane
14
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
15
Neugeborene
16
Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems
17
Hämatologische und solide Neubildungen
18
Infektiöse und parasitäre Krankheiten
19
Psychiatrische Krankheiten und Störungen
20
Alkohol- und Drogengebrauch und alkohol- und drogeninduzierte psychische Störungen
21
Verletzungen, Vergiftungen und toxische Nebenwirkungen von Drogen und Medikamenten
22
Verbrennungen
23
Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und andere Inanspruchnahmen des Gesundheitswesens
24
Sonstige DRGs
Partitionen in % (Verteilung über die Partitionen)
Eine MDC kann in drei Partitionen aufgeteilt sein:
  • DRGs liegen in der chirurgischen Partition, wenn sie eine Prozedur beinhalten, für die ein OP-Saal erforderlich ist.
  • DRGs der anderen Partition beinhalten Prozeduren, die in der Regel diagnostische Maßnahmen abbilden und für die kein OP-Saal erforderlich ist.
  • DRGs der medizinischen Partition beinhalten keine relevanten Prozeduren.
Die Abkürzungen der Partitionen bedeuten Folgendes:
o
=
operativ
a
=
andere
m
=
medizinisch
Budget-Anteile ZE/SE
Für Leistungen, die mit DRGs noch nicht sachgerecht vergütet werden, können die Vertragspartner individuelle Leistungskomplexe und Entgelte vereinbaren. Dazu gehörten im Jahr 2019 u. a. 45 DRGs (davon drei teilstationäre), zu denen keine sachgerechte Bewertungsrelation durch das InEK ermittelt werden konnte, aber auch Leistungen in besonderen Einrichtungen und für teilstationäre Behandlung.3 Die Spalte Budgetanteil SE beschreibt den Anteil solcher tages- oder fallbezogenen Leistungen am Gesamtbudget aus DRGs, Zusatzentgelten und sonstigen Entgelten. Dieser Budgetanteil ist von der Vergütung nach DRGs sowie der Budgetkonvergenz ausgenommen.
Zusatzentgelte können neben DRG-Fallpauschalen sowie tages- und fallbezogenen sonstigen Entgelten zusätzlich abgerechnet werden. Über die 93 vom InEK kalkulierten und bundeseinheitlich vergüteten hinaus können weitere hausindividuelle Zusatzentgelte vereinbart werden.
Bes. Leist. (B/N/H/P)
In mit einem „B“ gekennzeichneten Häusern sind Leistungsbereiche vereinbart, die nach der Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen – VBE 2019 – von der Abrechnung nach DRG-Fallpauschalen und der Budgetkonvergenz ausgenommen sind. „N“ markiert Einrichtungen, in denen 2019 Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 6 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (NUB) vereinbart wurden. „H“ kennzeichnet Krankenhäuser, in denen Zusatzentgelte für hochspezialisierte Leistungen nach § 6 Abs. 2a des Krankenhausentgeltgesetzes vereinbart wurden. „P“ markiert Krankenhäuser mit einer psychiatrischen Fachabteilung.
Notfall
In dieser Spalte finden sich Informationen zu für das Budgetjahr 2019 vereinbarten Zu- bzw. Abschlägen für die Teilnahme an der Notfallversorgung. Falls zu einem IK mehrere Standorte gehören, die unterschiedliche Kriterien der Notfallstufenvergütungsvereinbarung4 erfüllen, wird die höchste Stufe angezeigt. Es wird unterschieden, ob das Krankenhaus einen Zuschlag für die Teilnahme an der Basisnotfallversorgung (Stufe 1), an der erweiterten Notfallversorgung (Stufe 2) bzw. der Versorgung von Schwerverletzten oder der umfassenden Notfallversorgung (Stufe 3) erhält. Bei Krankenhäusern, bei denen kein Standort die Kriterien für eine allgemeine Notfallstufe erfüllt, wird ausgewiesen, ob für sie ein separater Zuschlag für die Vorhaltung spezieller Notfallversorgungangebote oder ein Abschlag für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung vereinbart wurde.
Die Abkürzungen für die vereinbarten Zu- bzw. Abschläge zur Teilnahme an der Notfallversorgung bedeuten Folgendes:
1
=
Basisnotfallversorgung
2
=
Erweiterte Notfallversorgung und/oder Versorgung von Schwerverletzten
3
=
Umfassende Notfallversorgung
C
=
Versorgung von Durchblutungsstörungen am Herzen (Chest Pain Unit)
K
=
Kindernotfallversorgung
S
=
Versorgung von Schlaganfällen (Stroke Unit)
N
=
Nicht-Teilnahme
Leer
=
keine Information vorhanden oder abschlagsbefreiter Spezialversorger
AOK-Patientenwege (PKW-km) (Med/oQ)
Für jede Einrichtung wird auf Basis der AOK-Krankenhausfälle mit Abrechnung nach Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) die maximale PKW-Strecke in km für die 50 % (in der Spalte Med für Median) bzw. 75 % (in der Spalte oQ für oberes Quartil) der AOK-Versicherten mit der kürzesten Fahrtstrecke dargestellt. Als Startpunkt des Patientenweges gilt der geographische Mittelpunkt des 5-stelligen PLZ-Gebiets des Patientenwohnorts, als Endpunkt die vollständige Adresse des Krankenhauses.
Vereinbarte regionale DRG-Marktanteile und -konzentration im Umkreis von 10, 20 und 30 km (Marktanteil/HHI)
Die Spalten beschreiben die regionale Markt- und Wettbewerbssituation des jeweiligen Krankenhauses für DRG-Leistungen im Luftlinienumkreis von 10, 20 und 30 km anhand der Kennzahlen Marktanteil und dem Herfindahl-Hirschman-Index (HHI).
Der ausgewiesene regionale Marktanteil eines Krankenhauses basiert auf den dort konkret vereinbarten Leistungen. Eine Einrichtung in einer Region mit hoher Krankenhausdichte kann also auch einen relativ hohen Marktanteil aufweisen, sofern es Leistungen erbringt, die in der Region ansonsten selten bzw. in geringem Umfang vereinbart sind.
Der Herfindahl-Hirschman-Index ist eine Kennzahl zur Konzentrationsmessung in einem Markt bzw. in einer Marktregion und spiegelt so die Wettbewerbsintensität wider. Er ist als Summe der quadrierten Markanteile aller Teilnehmer in einer Region definiert und kann die Werte zwischen 0 und 1 annehmen, wobei der Wert 1 als Synonym für eine Monopolstellung keinem Wettbewerb entspricht. Verteilen sich in einer Wettbewerbsregion die Leistungen gleichmäßig auf zwei Anbieter, so haben beide einen Marktanteil von 50 %, der quadrierte Marktanteil beträgt jeweils 0,25 und der HHI als Summe der quadrierten Marktanteile ist 0,50. Verteilen sich die Leistungen aber nicht gleichmäßig auf die beiden Anbieter, sondern im Verhältnis 99 % zu 1 %, so nimmt der HHI einen Wert in der Nähe von 1 ein und spiegelt so die monopolistische Angebotsstruktur wider.
Um unerwünschte Effekte aus noch nicht geschlossenen Vereinbarungen zu minimieren, basieren die Marktdaten abweichend von den übrigen Werten in der Tabelle aus der Vorjahres-Budgetrunde.
Infozeile Bundesland
Die Darstellung ist sortiert nach Bundesländern und dem Namen des Standortes. Für jedes Bundesland werden in einer Zeile die gewichteten Mittelwerte CMI, Anteile der Partitionen an Gesamtfällen, Leistungsdichte Basis-DRG, Top MDC, Budgetanteile von Zusatzentgelten und sonstigen Entgelten sowie die Anzahl der Krankenhäuser mit vereinbarten besonderen Leistungen dargestellt.
QSR-Behandlungsergebnisse
Das QSR-Verfahren der AOK ist ein Verfahren zur Qualitätsmessung von Krankenhausbehandlungen. Die Abkürzung QSR steht für „Qualitätssicherung mit Routinedaten“. Im QSR-Verfahren kann durch die konsequente Analyse der Behandlung und des Überlebensstatus bis zu einem Jahr nach der Erstoperation auch die langfristige Behandlungsqualität gemessen werden. Zur Berechnung der Qualitätsindikatoren werden Abrechnungs- bzw. Routinedaten verwendet. Diese werden den Krankenkassen automatisch vom Krankenhaus übermittelt, um die Behandlung eines Patienten oder einer Patientin in Rechnung zu stellen, oder liegen der Krankenkasse bereits in den Versichertenstammdaten vor.
Im Krankenhaus-Directory stehen die krankenhausbezogenen Ergebnisse für folgende Leistungsbereiche zur Verfügung: Einsetzen einer Hüftendoprothese bei Coxarthrose (Hüft-EP), Hüftprothesenwechsel (nicht bei Knochenbruch oder Infektion), Einsetzen einer Endoprothese oder osteosynthetische Versorgung nach einem hüftgelenknahen Oberschenkelbruch, Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks bei Gonarthrose (Knie-EP), Knieprothesenwechsel (nicht bei Knochenbruch oder Infektion), Gallenblasenentfernung bei Gallensteinen, Blinddarmentfernung, Verschluss einer Leistenhernie, Operation bei gutartiger Prostatavergrößerung, Prostataentfernung bei Prostatakrebs und therapeutischer Herzkatheter (PCI) bei Patienten ohne Herzinfarkt. Das aktuelle Verfahrensjahr 2021 umfasst den Berichtszeitraum 2017 bis 2019 (Ausnahme: Knieprothesenwechsel 2015 bis 2019), mit 2020 zur Nachbeobachtung der Patienten.
Die klinikbezogenen QSR-Ergebnisse werden auch im AOK-Gesundheitsnavigator frei zugänglich veröffentlicht.5
Open Access Dieses Kapitel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de) veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Kapitel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
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Fußnoten
1
Der bundesweite Z-Bax steht wochenaktuell unter www.wido.de als Download zur Verfügung.
 
2
Alle fallbezogenen Zuschläge werden bei Anrechnung im Z-Bax durch den vereinbarten CMI des Hauses dividiert. Die berücksichtigten Zu- und Abschläge lauten bis 2019: Zuschlag Ausbildung, Investitionszuschlag, Zu- und Abschlag Qualität, Sicherstellungszuschlag, Zuschlag für Vorhaltekosten Besonderer Einrichtungen, Abschlag Tariferhöhung, Abschlag für Mehrleistungen, Abschlag für Nichtteilnahme am DTA, Zu- und Abschlag für die (Nicht-)Teilnahme an der Notfallversorgung, Ausgleiche, Konvergenz Besondere Einrichtungen, Pflegesonderprogramm, Hygieneförderprogramm, Mehrkosten G-BA, Fixkostendegressionsabschlag, Versorgungszuschlag, Pflegezuschlag sowie Zuschläge für Klinische Sektionen, für einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unberücksichtigt bleiben Zuschläge für Begleitpersonen, Zentren und Schwerpunkte und Telematik.
 
3
Die Regelungen finden sich im Detail in § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes.
 
4
Grundlage ist die „Vereinbarung über Zu- und Abschläge für eine Teilnahme oder Nichtteilnahme von Krankenhäusern an der Notfallversorgung gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG i. V. m. § 136c Absatz 4 SGB V (Notfallstufenvergütungsvereinbarung)“ vom 10.12.2018.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Friedrich J, Leber WD, Wolff J (2010) Basisfallwerte – zur Preis- und Produktivitätsentwicklung stationärer Leistungen. In: Klauber J, Geraedts M, Friedrich J (Hrsg) Krankenhaus-Report 2010. Schattauer, Stuttgart, S 122–147 Friedrich J, Leber WD, Wolff J (2010) Basisfallwerte – zur Preis- und Produktivitätsentwicklung stationärer Leistungen. In: Klauber J, Geraedts M, Friedrich J (Hrsg) Krankenhaus-Report 2010. Schattauer, Stuttgart, S 122–147
Metadaten
Titel
Krankenhaus-Directory 2020 – DRG-Krankenhäuser im Vergleich
verfasst von
Carina Mostert
Andreas Pritzkau
Copyright-Jahr
2022
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-64685-4_20