Zusammenfassung
Eine erfolgreiche Praxisabgabe sollte immer langfristig geplant werden, dies zeigt sich vor allem bei einem Blick auf das Zulassungsrecht. Neben den persönlichen und wirtschaftlichen Aspekten dieses Unternehmensverkaufs müssen insbesondere die vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren zur Praxisabgabe bedacht werden. Aber auch wenn eine langfristige Planung nicht möglich ist, kann eine Praxisabgabe erfolgreich durchgeführt werden; bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten können dann allerdings nicht optimal genutzt werden. Der Gesetzgeber hat aber auch für diese Fälle inzwischen einige Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen. Kern der verwaltungsrechtlichen Praxisabgabe ist das sogenannte Nachbesetzungsverfahren im gesperrten Planungsbereich. Das Versorgungsstärkungsgesetz hat das Nachbesetzungsverfahren umfassend neugestaltet. Auch wenn die Grundstrukturen erhalten blieben, haben die Eingriffe des Gesetzgebers weitreichende Auswirkungen auf die Planung und Gestaltung der Praxisabgabe.