Zusammenfassung
Die forensische Neuropsychologie – als Teilbereich der klinischen Neuropsychologie – findet bislang v. a. dort Anwendung, wo es um die Einschätzung möglicher neuropsychologischer Beeinträchtigungen nach cerebralen Erkrankungen geht. Im strafrechtlichen Kontext, wenn es etwa um neuropsychologische Aspekte der strafrechtlichen Verantwortlichkeit oder um die Vernehmungsfähigkeit geht, findet die forensische Kinder- und Entwicklungsneuropsychologie kaum Anwendung. Angesichts der Brisanz der Thematik verwundert dies. Zudem lassen die in den letzten Jahren deutlich verbesserten Methoden der Kinder- und Entwicklungsneuropsychologie mittlerweile vielfältige Hypothesenprüfungen zu. Darüber hinaus ist zu beachten, dass neurokognitive Funktionen sich mit unterschiedlicher Geschwindigkeit entwickeln und daher differenziert untersucht und in Hinblick auf deren Zusammenhang zu delinquentem Verhalten oder Gewalterfahrung beurteilt werden müssen. Dazu erscheint es wichtig, sich der Thematik in diesem Beitrag sowohl von einer neurobiologischen (neuroanatomisch-neurochemischen) als auch von einer neuropsychologischen Ebene anzunähern.