Am 1. Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Vertragsärzte verpflichtend. Doch noch immer fehlen in vielen Praxen die Voraussetzungen. IT-Verantwortliche aus mehreren KVen warnen vor Chaos.
18.07.2021 | Praxismanagement | Nachrichten
Telematikinfrastruktur