Ärzte, die sich im Notfall für ihre Patienten per Handy bereithalten und das bei Anruf auch abrechnen, sollen dafür nicht bestraft werden. Aber: Abendtermine dürfen nicht zum Geschäftsmodell werden, sagt das BSG.
10.08.2020 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
Bundessozialgericht