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10.08.2020 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Bundessozialgericht

„Unzeitgebühr“ gilt auch, wenn Patienten das Arzt-Handy anrufen

verfasst von: Martin Wortmann

Ärzte, die sich im Notfall für ihre Patienten per Handy bereithalten und das bei Anruf auch abrechnen, sollen dafür nicht bestraft werden. Aber: Abendtermine dürfen nicht zum Geschäftsmodell werden, sagt das BSG.

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